Die am 27.03.2026 angezeigte Haushaltssatzung 2026 hat der Kreis Warendorf als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.05.2026 unter Auflagen genehmigt. Danach ist es nach wir vor möglich, dass die Stadt Warendorf die ihr übertragenen Pflichtaufgaben in vollem Umfang erfüllt.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme im laufenden Etat ist allerdings ein besonderes Augenmerk auf die freiwilligen Leistungen und auf die Leistungsstandards zu legen. Für diesen Bereich ist durch den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer Torsten Fischer in enger Abstimmung mit Bürgermeister Peter Horstmann eine erneute Haushaltssperre erlassen worden.
Die Verfügung des Kreises Warendorf zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 wurde mit verschiedenen Auflagen versehen. Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht im laufenden Jahr noch nicht – eine solche Verpflichtung wird allerdings beim Eintritt bestimmter Bedingungen im kommenden Jahr möglich.
Der Kreis Warendorf führt in seiner Haushaltsverfügung aus, dass die bereits initiierten Konsolidierungsmaßnahmen aus dem sog. „Masterplan Finanzen“ konsequent fortgesetzt werden sollten, ja sogar müssen. Gleichzeitig wird zum Ausdruck gebracht, dass „die bestehende Diskrepanz zwischen Aufgabenübertragung und Finanzierung […] durch kommunale Anstrengungen allein nicht aufgelöst werden“ könne. Eine dauerhafte und dynamische Entlastung bei den Sozialausgaben sei ebenso notwendig, wie die Erhöhung der Anteile den Steuereinnahmen für die Kommunen.
Flankierend wurde der Stadt Warendorf auferlegt, der Kommunalaufsicht weiterhin regelmäßig einmal im Quartal zu den Fortschritten der Haushaltskonsolidierung zu berichten.
Eine weitere Berichtspflicht betrifft die laufende Haushaltswirtschaft. Hier ist weiterhin alle zwei Monate zu informieren. Diesem Bericht ist eine Übersicht zu den beauftragten Investitionsmaßnahmen beizufügen. Ein erster Budgetbericht wurde zum Stichtag 15.05.2026 bereits erstellt und im Finanzausschuss am 18.05.2026 vom Kämmerer vorgestellt.
Eine weitere Auflage betrifft die freiwilligen Leistungen. Neue Vereinbarungen dürfen durch die Stadt Warendorf in diesem Bereich auch im laufenden Jahr 2026 nicht eingegangen werden, sofern sich dadurch unmittelbare Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt ergeben.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat der Erste Beigeordnete der Stadt Warendorf Torsten Fischer in enger Abstimmung mit Bürgermeister Peter Horstmann und dem Verwaltungsvorstand auch für das Haushaltsjahr 2026 eine Haushaltssperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO NRW für den Ergebnisplan sowie die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen verhängt. Diese gilt seit dem 03.06.2026. Diese Steuerungsmaßnahme ist notwendig, um Fehlentwicklungen der Finanzwirtschaft frühzeitig und effektiv entgegenwirken zu können. Bereits für das Haushaltsjahr 2025 war eine Haushaltssperre verhängt worden.
Mit der Haushaltssperre reagiert die Verwaltung auf die angespannte finanzielle Entwicklung. Sie dient dazu, den städtischen Haushalt zu schützen und finanzwirtschaftliche Risiken zu reduzieren, indem bestimmte Aufwandsbudgets und auch die eingeräumten Verpflichtungsermächtigungen vorübergehend nur noch in besonders begründeten Fällen freigegeben werden. Notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben werden weiterhin erfüllt. Ziel ist es, finanzielle Spielräume zu erhalten und die Haushaltsziele trotz schwieriger Rahmenbedingungen zu erreichen.

