Es ist eine Asphaltstraße zu sehen.

Lärmaktionsplan


Lärmaktionsplan

Viele Bürgerinnen und Bürger sind von Straßenverkehrslärm betroffen. Vor allem innerstädtische Hauptverkehrsstraßen stehen dabei im Fokus. Um Lärmauswirkungen und Lärmprobleme in ihrem Gemeindegebiet zu regeln, müssen die Kommunen aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne (LAP) aufstellen. Lärmaktionspläne sind spätestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.

Hierbei sollen Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen sowie Großflughäfen untersucht werden. Als Hauptverkehrsstraßen gelten Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen. In der Trägerschaft der Kommunen und Kreise liegende Straßen gehören nicht dazu.

Der Lärmaktionsplan benennt die Betroffenheiten im Hinblick auf den Umgebungslärm und zeigt Wege zur Lärmminderung auf. Innerhalb Warendorfs ist in diesem Zusammenhang nur der Straßenverkehrslärm relevant.

Lärmkarten sind auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einsehbar.

  • Lärmaktionsplan 2024 (Stufe 4)

    Auf Grundlage der Lärmkarten ist in den Jahren 2023 und 2024 der Lärmaktionsplan der Stadt Warendorf entstanden. Im Vorfeld hat der Rat der Stadt Warendorf am 16.12.2022 beschlossen, die folgenden verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen in kommunaler Baulast gemäß Verkehrsentwicklungsplan 2012 in den Lärmaktionsplan aufzunehmen:

    • Nördliche Stadtstraße
    • Gallitzinstraße
    • Andreasstraße
    • Blumenstraße
    • Im Grünen Grund
    • Reichenbacher Straße
    • Splieterstraße
    • Am Salzgraben
    • Beckumer Straße
    • Brückenstraße
    • Merveldtstraße

    Neben diesen kommunalen Straßen wurden in der vierten Stufe des Lärmaktionsplanes zudem die in B64, die B475 und die L547 (weiterhin mit Belastungen von mehr als 8.200 Kfz/Tag) betrachtet. 

    Bezüglich der überprüften Straßen trifft der LAP Aussagen zu Lärmminderungsmaßnahmen. Für die Festlegung der Dringlichkeit zur Ergreifung dieser Maßnahmen wird ermittelt, in welchen Straßenabschnitten bestimmte Grenzwerte, sog. Auslösewerte, erreicht bzw. überschritten werden. Hierbei handelt es sich um Belastungsschwellen der Lautstärke, bei deren Erreichen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen oder ergriffen werden sollen. Für die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung gibt es weder auf EU- noch auf Bundesebene verbindliche Vorgaben. Gemäß der Zielvorgabe des Lärmaktionsplans, Gesundheitsgefährdung durch Umgebungslärm zu verhindern oder diese zu vermindern, wurden im Lärmaktionsplan Auslösewerte von LDEN (Day/Evening/Night) ≥ 65dB(A) sowie von LNIGHT ≥ 55 dB(A) verwendet.

    In einer frühzeitigen Beteiligung über das Beteiligungsportal Beteiligung.NRW vom 14.07.2023 bis zum 20.08.2023 wurden zudem Lärmhotspots gemeldet, deren Abwägung im Erarbeitungsverfahren erfolgte. Nach der einmonatigen Offenlage des Entwurfes wurde der Lärmaktionsplan am 16.05.2024 durch den Rat beschlossen.

  • Fördermöglichkeiten und Lärmschutz

    Lärmsanierung durch passive Schallschutzmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet Warendorf

    Die Lärmsanierung wird als freiwillige Leistung des Landes auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt. Mittel zur Lärmsanierung an bestehenden Bundes- und Landesstraßen können bei Überschreitung von entsprechenden Grenzwerten gewährt werden. Hierbei handelt es sich um 67 dB(4) tags und 57 dB(A) nachts in allgemeinen Wohngebieten sowie um 69 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts in Mischgebieten. Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume, zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern in Aufenthaltsräumen.

    Die Aufwendungen können bis zu 75 Prozent erstattet werden.

    Jeder Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte kann einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich seines Wohnhauses an Bundes- und Landesstraßen an die Straßenbauverwaltung stellen. Für beide Straßenkategorien ist dies im Falle Warendorfs der

    Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland
    Hauptsitz Coesfeld
    Wahrkamp 30
    48653 Coesfeld
    Tel.: 02541-742-0
    Email: kontakt.rnl.msl@strassen.nrw.de

    Der Landesbetrieb prüft jeden Einzelfall vor Ort und stellt ggf. die Überschreitung der Lärmsanierungs-Grenzwerte fest. In der Vergangenheit erfolgten die Prüfung sowie die Bereitstellung der Zuschussmittel im Überschreitungsfall kurz- bis mittelfristig.

    Lärmsanierung durch passive Schallschutzmaßnahmen an kommunalen im Stadtgebiet Warendorf


    In der nachfolgenden Broschüre des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen werden Tipps für ein leiseres Verhalten und Antworten auf Fragen zu einem wirksamen Lärmschutz im Alltag gegeben.

  • Lärmaktionsplan 2018 (3. Stufe)

    Auch der Lärmaktionsplan der dritten Stufe wurde durch das Büro IPW aus Wallenhorst erarbeitet. Er stellt eine Fortschreibung des LAP (2. Stufe) dar. Die B64, B475 und L547 wiesen wie im LAP der vorherigen Stufe Belastungen von mehr als 8.200 Kfz/Tag auf. Demnach wurden diese Straßen betrachtet und Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms entwickelt. Am 21.02.2019 wurde der LAP beschlossen.

  • Lärmaktionsplan 2013 (2. Stufe)

    Zunächst waren in einer ersten Stufe bis Juli 2008 außerhalb von Ballungsräumen alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (=16.400 Kfz/Tag) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr zu berücksichtigen. Hinzu kommen Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr. Die genannten Größenordnungen wurden in Warendorf gemäß den Zählungen der Verkehrsträger jedoch nicht erreicht.

    In einer zweiten Stufe war bis Juli 2013 ein Lärmaktionsplan für alle Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (= 8.200 Kfz/Tag) aufzustellen. Im Stadtgebiet Warendorf betraf dies die Hauptverkehrsstraßen B64, B475 und L547, sodass ein entsprechender Plan seitens der Stadt und dem Büro IPW aus Wallenhorst in 2013 erarbeitet und beschlossen wurde.


Lärmkarte mit Luftbild Warendorf