Rohbau eines Gebäudes in Warendorf

Doppelhausgrundstücke Baugebiet Weidkamp

Baugebiet Weidkamp in Hoetmar

Luftbild Baugebiet Weidkamp mit Bebauungsplan

Im Baugebiet "Weidkamp" in Hoetmar können städtische Grundstück erworben werden.

Im Osten des Ortsteils Hoetmar befindet sich das Baugebiet „Weidkamp“. In diesem Gebiet werden städtische Baugrundstücke für eine Doppelhausbebauung zum Preis von 215,00 €/qm einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zum Kauf an Selbstnutzer angeboten.

 

Zusätzlich haben Interessierte nunmehr die Möglichkeit, Grundstücke ohne Selbstnutzungsverpflichtung zu erwerben. Die Veräußerung von Grundstücken ohne Selbstnutzungsverpflichtung erfolgt gegen Höchstgebot, jedoch nicht unter 260€/qm. Jedes erworbene Grundstück ist innerhalb von drei Jahren ab Erwerb mit einem bezugsfertigen Gebäude zu bebauen.


Die Grundstücke für eine Bebauung mit Doppelhäusern können in einem von zwei verschiedenen Modellen erworben werden:


Modell 1: Kauf eines Grundstückes zur Selbstnutzung sowie des angrenzenden Partnergrundstückes.

In der Anlage finden Sie eine Aufstellung der möglichen Kombinationen von Partnergrundstücken. Hiervon kann ein Grundstück zur Selbstnutzung, das jeweils andere zur Fremdnutzung (also etwa Vermietung, die Bauverpflichtung bleibt bestehen) erworben werden. Die Selbstnutzung muss für 10 Jahre ab Erstbezug erfolgen. Der Preis für das Grundstück zur Selbstnutzung beläuft sich auf 215,00 € / qm, das Partnergrundstück kann gegen Höchstgebot, jedoch nicht unter 260,00 €/qm erworben werden. Sollte die Anzahl der Gebote das Angebot an Grundstücken übersteigen, werden die Grundstücke (also Selbstnutzung plus Partnergrundstück) nach dem Gebot für das Partnergrundstück veräußert. Gebote im Modell 1 werden vorrangig bedient vor Geboten aus dem Modell 2.

 

Modell 2: Kauf von Partnergrundstücken gänzlich ohne Selbstnutzungsverpflichtung. In der Anlage finden Sie eine Aufstellung der möglichen Kombinationen von Partnergrundstücken für die Bebauung mit Doppelhäusern. Im Modell 2 können beide Grundstücke zur Fremdnutzung (also etwa Vermietung, die Bauverpflichtung bleibt bestehen) erworben werden. Die Veräußerung erfolgt gegen Höchstgebot, jedoch nicht unter 260,00 € / qm. Gebote im Modell 1 werden vorrangig bedient vor Geboten aus dem Modell 2.

 

Bewerbungen für beide Modelle können bis 31.05.2026 bei der Stadtverwaltung Warendorf eingereicht werden. Bitte füllen Sie dazu das beigefügte Formular aus. Bitte beachten Sie unbedingt, dass der Bogen mit der Angabe des Gebotes zwingend in einem zusätzlichen, verschlossenen Umschlag Ihrem Schreiben beigefügt sein muss.

 

Zusätzlich zu dem Kaufpreis werden die Kosten für die von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Kanalanschlussschächte i. H. v. 2.470 EUR (brutto) erhoben.

Die Baugrundstücke sind voll erschlossen und baureif.  

Informationen zu den städtischen Baugrundstücken können Sie noch den weiteren Angaben entnehmen. Die Verpflichtungen des Erwerbers gelten ausschließlich für die städtischen Grundstücke.

  • Verpflichtung beim Erwerb eines städtischen Grundstücks

    Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Erwerber/die Erwerberin,

     - eine Weiterveräußerung des Grundstücks in unbebautem Zustand zu unterlassen,

    - innerhalb von drei Jahren nach Eigentumserwerb das Bauvorhaben fertigzustellen,

    Diese Verpflichtungen werden durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Bei Nichterfüllung kann die Stadt die Rückübertragung des Grundstücks gegen zinslose Erstattung des Kaufpreises (sowie ggf. einer gutachterlich zu ermittelnden Entschädigung für aufstehende Gebäude) verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird durch Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Warendorf ermittelt. Der Käufer trägt die Kosten der Erstellung.

    Alternativ zur Rückübertragung kann die Stadt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises verlangen.
    In Fällen besonderer Härte, wie z.B. einer schweren Erkrankung kann die Stadt Ausnahmen von diesen Verpflichtungen zulassen. Die Erwerber müssen das Vorliegen einer besonderen Härte nachweisen.

  • Welche Kombinationen aus Partnergrundstücken gibt es?

    In Hoetmar bilden folgende Grundstücke "Partner", die nur zusammen erworben werden können: 

    • 572 und 573, je 299 qm groß
    • 574 und 575, 299 und 351 qm groß
  • Warum müssen Bewerbungen schriftlich eingereicht werden?

    Sämtliche Bewerbungen müssen mit einem Gebot für nicht selbst genutzte Grundstücke versehen werden. Diese Gebote werden innerhalb der Bewerbungsfrist gesammelt und erst nach Ablauf der Frist geöffnet. Zur Sicherstellung der Geheimhaltung aller Gebote ist eine Abgabe in einem zusätzlichen verschlossenen Umschlag zwingend erforderlich. Gebote ohne zusätzlichen, verschlossenen Umschlag sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. 

  • Freie städtische Grundstücke (Plankarte) 

    Hier finden Sie den Plan über freie städtische Grundstücke:
    Link zum Plan freie Grundstücke

    Die als Paare erwerbbaren Grundstücke sind farblich markiert. 

  • Blick auf den Bebauungsplan

    Die baurechtlichen Bestimmungen zum geltenden Baurecht werden im Bebauungsplan festgesetzt und sind hier ersichtlich: 

    Bebauungsplan Nr. 4.15 "Weidkamp"

    Fragen dazu beantwortet das Team Bauleitplanung 

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  • Kosten

    • Die angebotenen Wohnbaugrundstücke zur Selbstnutzung werden zu einem Kaufpreis von 215 EUR/ m² einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert.
    • Die angebotenen Wohnbaugrundstücke zur Fremdnutzung werden gegen Höchstgebot, jedoch nicht unter 260 €/qm einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert.
    • Zusätzlich zu dem Kaufpreis hat der Erwerber die Kosten für die von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Entwässerungsschächte (jeweils ein Regenwasser- und Schmutzwasserschacht) i. H. v. 2.470 EUR (brutto) zu erstatten.
    • Die Kosten für den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vom Käufer zu tragen.
    • Der Erwerb eines Grundstückes ist mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren) verbunden, die vom Käufer zu übernehmen sind.
    • Aufwendungen jeder Art werden dem Erwerber nicht ersetzt.


  • Bewerbungsformular

    Das zu verwendende Bewerbungsformular finden Sie hier.

  • Hinweise zum Datenschutz

    Die Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.