Politik & Bürgerbeteiligung
Der Rat der Stadt Warendorf hat gemeinsam mit dem Bürgermeister die Aufgabe die Bürgerschaft zu vertreten. Der Stadtrat besteht derzeit aus 46 Ratsmitgliedern und ist bis Herbst 2030 gewählt. Der Rat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Stadtverwaltung zuständig und trifft die dazu nötigen Beschlüsse. Er erteilt der Verwaltung Aufträge, gibt Richtlinien und Grundsätze vor, nach denen die Verwaltung arbeiten soll und kontrolliert zeitgleich die Verwaltung. Er kann jedoch auch die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.
Die Sitzungen des Rates finden öffentlich statt – jedoch kann bei bestimmten Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden (z.B. bei Personalangelegenheiten oder Auftragsvergaben). Mehr Informationen über die Sitzungen und Angelegenheiten des Rates und seiner Ausschüsse sind im Bürgerinformationssystem zu finden.
Die Rats- und Ausschussmitglieder können zudem die nicht-öffentlichen Sitzungsunterlagen ihres Gremiums im Ratsinformationssystem einsehen.
Wenn Sie eine Anregung oder Beschwerde an den Rat der Stadt Warendorf zu einem Thema haben, das die Stadt Warendorf betrifft, können Sie sich digital oder per Post an die Verwaltung wenden. Die Anregung oder Beschwerde kann allein oder zusammen mit anderen Personen gestellt werden. Über den nachfolgenden Link kann eine Anregung oder Beschwerde digital gestellt werden:
