Rohbau eines Gebäudes in Warendorf

Doppelhausgrundstücke Baugebiet Grüner Markenweg

Baugebiet "Grüner Markenweg" in  Einen

Montage Bebauungsplan Grüner Markenweg in das Luftbild


Die Stadt Warendorf bietet im Neubaugebiet "Westlich Grüner Markenweg" in Einen (Bebauungsplan Nr. 6.03 "Westlich Grüner Markenweg") Baugrundstücke für die Bebauung mit Doppelhäusern zum freien Verkauf an Interessierte. 

In diesem Gebiet werden städtische Baugrundstücke für eine Doppelhausbebauung zum Preis von 215,00 €/qm einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zum Kauf an Selbstnutzer angeboten.

Zusätzlich haben Interessierte nunmehr die Möglichkeit, Grundstücke ohne Selbstnutzungsverpflichtung zu erwerben. Die Veräußerung von Grundstücken ohne Selbstnutzungsverpflichtung erfolgt gegen Höchstgebot, jedoch nicht unter 260€/qm. Jedes erworbene Baugrundstück ist innerhalb von drei Jahren ab Erwerb mit einem bezugsfertigen Gebäude zu bebauen.

Die Grundstücke für eine Bebauung mit Doppelhäusern können in einem von zwei verschiedenen Modellen erworben werden:


Modell 1: Kauf eines Grundstückes zur Selbstnutzung sowie des angrenzenden Partnergrundstückes.

In der Anlage finden Sie eine Aufstellung der möglichen Kombinationen von Partnergrundstücken. Hiervon kann ein Grundstück zur Selbstnutzung, das jeweils andere zur Fremdnutzung (also etwa Vermietung, die Bauverpflichtung bleibt bestehen) erworben werden. Die Selbstnutzung muss für 10 Jahre ab Erstbezug erfolgen. Der Preis für das Grundstück zur Selbstnutzung beläuft sich auf 215,00 € / qm, das Partnergrundstück kann gegen Höchstgebot, jedoch nicht unter 260,00 €/qm erworben werden. Sollte die Anzahl der Gebote das Angebot an Grundstücken übersteigen, werden die Grundstücke (also Selbstnutzung plus Partnergrundstück) nach dem Gebot für das Partnergrundstück veräußert. Gebote im Modell 1 werden vorrangig bedient vor Geboten aus dem Modell 2.

 

Modell 2: Kauf von Partnergrundstücken gänzlich ohne Selbstnutzungsverpflichtung. In den Anlagen finden Sie eine Aufstellung der möglichen Kombinationen von Partnergrundstücken für die Bebauung mit Doppelhäusern. Im Modell 2 können beide Grundstücke zur Fremdnutzung (also etwa Vermietung, die Bauverpflichtung bleibt bestehen) erworben werden. Die Veräußerung erfolgt gegen Höchstgebot, jedoch nicht unter 260,00 € / qm. Gebote im Modell 1 werden vorrangig bedient vor Geboten aus dem Modell 2.

 

Bewerbungen für beide Modelle müssen der Stadtverwaltung Warendorf bis 31.05.2026 schriftlich vorliegen. Später eingehende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Bitte füllen Sie dazu das beigefügte Formular aus. Bitte beachten Sie unbedingt, dass der Bogen mit der Angabe des Gebotes zwingend in einem zusätzlichen, verschlossenen Umschlag Ihrem Schreiben beigefügt sein muss.

 

Zusätzlich zu dem Kaufpreis werden die Kosten für die von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Kanalanschlussschächte i. H. v. 1.400 EUR (brutto) erhoben.

Die Baugrundstücke sind voll erschlossen und baureif.  


Informationen zu den städtischen Baugrundstücken können Sie noch den weiteren Angaben entnehmen. 

  • Welche Kombinationen aus Partnergrundstücken gibt es?

    In Einen bilden folgende Grundstücke "Partner", welche nur zusammen erworben werden können: 

    • 701 und 702, 336 und 337 qm groß
    • 703 und 704, je 337 qm groß
    • 705 und 706,  je 337 qm groß
    • 717 und 716,  je 337 qm groß sowie 
    • 715 und 714,  337 und 340 qm groß
  • Warum müssen Bewerbungen schriftlich eingereicht werden?

    Sämtliche Bewerbungen müssen mit einem Gebot für nicht selbst genutzte Grundstücke versehen werden. Diese Gebote werden innerhalb der Bewerbungsfrist gesammelt und erst nach Ablauf der Frist geöffnet. Zur Sicherstellung der Geheimhaltung aller Gebote ist eine Abgabe in einem zusätzlichen verschlossenen Umschlag zwingend erforderlich. Gebote ohne zusätzlichen, verschlossenen Umschlag sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. 

  • Verpflichtungen beim Erwerb eines städtischen Grundstücks

    Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Erwerber/die Erwerberin,

     - eine Weiterveräußerung des Grundstücks in unbebautem Zustand zu unterlassen,

     - innerhalb von drei Jahren nach Eigentumserwerb das Bauvorhaben fertigzustellen,

    Diese Verpflichtungen werden durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Bei Nichterfüllung kann die Stadt die Rückübertragung des Grundstücks gegen zinslose Erstattung des Kaufpreises (sowie ggf. einer gutachterlich zu ermittelnden Entschädigung für aufstehende Gebäude) verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird durch Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Warendorf ermittelt. Der Käufer trägt die Kosten der Erstellung.

    Alternativ zur Rückübertragung kann die Stadt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises verlangen.
    In Fällen besonderer Härte, wie z.B. einer schweren Erkrankung kann die Stadt Ausnahmen von diesen Verpflichtungen zulassen. Die Erwerber müssen das Vorliegen einer besonderen Härte nachweisen.

  • freie Grundstücke (Plankarte)

    Hier finden Sie den Plan über freie städtische Grundstücke:

    Link zum Plan Freie städtische Grundstücke Grüner Markenweg  

    Die als Paare erwerbbaren Grundstücke sind farblich markiert. 

  • Blick auf den Bebauungsplan Nr. 6.03 "Westlich Grüner Markenweg"

    Die baurechtlichen Bestimmungen zum geltenden Baurecht werden im Bebauungsplan festgesetzt und sind hier ersichtlich: 

    Link zum Bebauungsplan 6.03 "Westlich Grüner Markenweg"

    Fragen dazu beantwortet das Team Bauleitplanung:

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Kosten

    • Die angebotenen Wohnbaugrundstücke zur Selbstnutzung werden zu einem Kaufpreis von 215 EUR/ m² einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert.
    • Die angebotenen Wohnbaugrundstücke zur Fremdnutzung werden gegen Höchstgebot, nicht jedoch unter 260,00 €/qm einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert.
    • Zusätzlich zu dem Kaufpreis hat der Erwerber die Kosten für den von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Entwässerungsschacht  i. H. v. 1.400 EUR (brutto) zu erstatten.
    • Die Kosten für den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vom Käufer zu tragen.
    • Der Erwerb eines Grundstückes ist mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren) verbunden, die vom Käufer zu übernehmen sind.
    • Aufwendungen jeder Art werden dem Erwerber nicht ersetzt.
  • Bewerbungsformular

    Das zu verwendende Bewerbungsformular finden Sie hier

  • Hinweise zum Datenschutz

    Die Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.