Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat den Antrag sowie die gesamten Plan- und Fachunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B64, als Südumgehung Warendorf, bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Das ist formell die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.
Die Bezirksregierung Münster als Planfeststellungsbehörde prüft nun unter anderem die Vollständigkeit und die Auslegungsreife der Unterlagen. Im Anschluss wird die Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, indem die Planunterlagen öffentlich ausgelegt werden. Dann haben Bürger:innen sowie die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände die Möglichkeit, die Pläne und Fachgutachten einzusehen und zu der Planung Stellung zu nehmen.
Das Verkehrsprojekt ist schon lange umstritten - die bisherigen Planungen werden unter anderem durch eine Resolution des Warendorfer Rates abgelehnt. Alternativvorschläge werden nun aber gar nicht mehr geprüft, nachdem Anfang Mai der ehemalige Bundesverkehrsminister Wissing überraschend den Start für das Planfeststellungsverfahren angeordnet hatte – wenige Tage vor seinem Amtsende.
So visualisierte Straßen.NRW im Oktober 2021 die Zukunft Warendorfs mit der B64n: