Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Erneute Offenlage "„An Wilhelmstraße und Bahnhofstraße“


An der Kreuzung August-Wessing-Damm/Wilhelmstraße soll die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 m² ermöglicht werden. Dazu wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel/Lebens-mitteldiscounter“ festgesetzt. Das südöstlich angrenzende vorhandene Bestandsgebäude mit den dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätzen, welches derzeit von der Polizeiwache Warendorf genutzt wird, soll im Bestand erhalten und entsprechend planungsrechtlich abgesichert bleiben. Zur Verbesserung der Parkplatzsituation am Bahnhof soll auf dem derzeitigen Park-and-Ride-Platz südlich der Bahnhofstraße die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses planungsrechtlich ermöglicht werden. 

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 16.07.2026 die Wiederholung der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB der o.g. Verfahren beschlossen. Im Rahmen der ersten Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Sommer 2025 sind Stellungnahmen eingegangen, deren Belange eine Wiederholung dieses Verfahrensschrittes erfordern. Die wesentlichen Änderungen zur ersten Veröffentlichung beinhalten zum einen die Herausnahme der Festsetzung zur Photovoltaik-Pflicht auf Stellplatzflächen und die Wiederaufnahme einer Anpflanzfestsetzung zur Begrünung der Stellplatzfläche mit Einzelbäumen, die Wiederaufnahme einer Festsetzung zu Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, die Anpassung des Schallgutachtens und der Schallschutzfestsetzung, die Ergänzung der Verkehrsuntersuchung um ihre Anlagen sowie die Herausnahme eines Pflanzgebotes. Zudem wurde auf Grundlage einer eingegangenen Stellungnahme die Baugrenze im Sondergebiet 2 (im südlichen Bereich des Flurstücks 1006) um 0,5 m nach Norden verschoben und die nördliche Baugrenze entlang der Bahnhofstraße auf die nördliche Flurstücksgrenze verlegt. Mit der Anpassung der Baugrenze wird die planerische Flexibilität im Bereich der südlich gelegenen Bahnfläche erhöht ohne den Entwicklungsspielraum für den Bau des Parkdecks/Parkhauses einzuschränken. Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden. 

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 17.08. bis 20.09.2026 online eingesehen werden. 

Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben. 

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 - Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung bereitgehalten (Dienstzeiten: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung). Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben.