Rohbau eines Gebäudes in Warendorf

Tiny Häuser Holtrupstraße

Grundstück an der Holtrupstraße in Warendorf

Die Stadt Warendorf bietet an der Holtrupstraße in Warendorf eine Grundstücksfläche (Gemarkung Warendorf, Flur 35, Flurstück 501) mit einer Größe von 1.653 m² zum Verkauf an Interessierte an.

Die Fläche wird verkauft für eine kleinteilige Wohnbebauung in Form von Tiny-Häusern bzw. Mikrohäusern. Ziel der Stadt Warendorf ist es, auf der Fläche ein schlüssiges Gesamtkonzept für flächensparenden Wohnraum zu realisieren.

Die Veräußerung der Grundstücksfläche erfolgt im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens. Bewerben können sich Baugruppen, Investoren sowie sonstige geeignete Personenzusammenschlüsse. Eine Parzellierung der Fläche durch die Stadt Warendorf findet nicht statt. Der Verkauf erfolgt für das Gesamtgrundstück.

Der aufgerufene Kaufpreis beträgt 275,00 €/m² Grundstücksfläche (erschließungsbeitragsfrei), für das gesamte Grundstück folglich 454.575,00 €. Das Grundstück ist über die Holtrupstraße voll erschlossen und baureif. Die innere Erschließung ist vom Erwerber vorzunehmen.

Die Grundstücksfläche wird anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs vergeben, welcher als Anlage beigefügt ist.

Weitere Informationen zur Grundstücksfläche sowie zu den Rahmenbedingungen des Konzeptvergabeverfahrens können den weiteren Angaben entnommen werden.

Interessierte können nun bis zum Dienstag, 30. Juni 2026, ihre Bewerbung mit Unterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf, Amt für Recht und Liegenschaften, per E-Mail an : teamliegenschaften@warendorf.de einreichen. Alle weiteren Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben. 

  • Verpflichtungen beim Erwerb des Grundstückes

    Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Erwerber/die Erwerberin,

    • eine Weiterveräußerung des Grundstücks in unbebautem Zustand zu unterlassen,
    • innerhalb von drei Jahren nach Eigentumserwerb das Bauvorhaben fertigzustellen.


    Diese Verpflichtungen werden durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Bei Nichterfüllung kann die Stadt die Rückübertragung des Grundstücks gegen zinslose Erstattung des Kaufpreises (sowie ggf. einer gutachterlich zu ermittelnden Entschädigung für aufstehende Gebäude) verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird durch Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Warendorf ermittelt. Der Käufer trägt die Kosten der Erstellung. Alternativ zur Rückübertragung kann die Stadt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises verlangen.

  • Plankarte

    Eine einfache Plankarte des Grundstückes finden Sie hier.

  • Pflichtvorgaben für das Bauvorhaben

    Folgende Vorgaben für das Bauvorhaben sind einzuhalten:

    • minimal 5 Wohneinheiten, maximal 7 Wohneinheiten
    • maximale Grundfläche bei einem Vollgeschoss: 75 m², bei zwei Vollgeschossen: 65 m²
    • maximale Bruttogeschossfläche: 100 m²
    • maximale Gebäudehöhe: 8,00 m
    • Geschossigkeit: maximal zwei Vollgeschosse
    • Gemeinschaftliche Stellplatzanlage: zulässig sind ausschließlich Carports und nicht überdachte Stellplätze, keine Garagen
    • Gemeinschaftlicher Müllsammelplatz im hinteren Grundstücksbereich
    • Sicherstellung der Erschließung für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge müssen das Grundstück vorwärts befahren und auch vorwärts wieder verlassen können.
    • max. eine eingeschossige Nebenanlage mit Gesamtgröße von 10 m² je Baugrundstück zulässig
    • Dacheindeckung (geneigte Dächer): keine glänzenden oder reflektierenden Dacheindeckungen (ausgenommen PV, Dachbegrünung uneingeschränkt zulässig)
    • Klimaneutrales Heizen, kein Anschluss an das Gasnetz
    • bauordnungsrechtliche Umsetzbarkeit
    • Beachtung der Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Warendorf (Baumschutzsatzung)
    • Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen und allgemeinen Hinweise des Berichtes zur Wurzelsondierung vom 27.10.2025 Link muss noch eingefügt werden
  • Kosten

    Das angebotene Grundstück wird zu einem Kaufpreis von 275 EUR/ m² einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) angeboten, bei der Grundstücksgröße von 1.653 m² also für insgesamt 454.575 EUR.

    Geringere Angebote können abgegeben werden. Diese werden durch die Verwaltung geprüft und dem Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss vorgelegt.

    Der Erwerb eines Grundstückes ist mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren) verbunden, welche vom Käufer zu übernehmen sind. 

    Aufwendungen jeder Art, insbesondere Planungskosten und sonstige Kosten zur Vorbereitung der Bewerbung, werden nicht ersetzt.

  • Bewerbungsverfahren

    Das zu veräußernde Grundstück wird einmalig an die Bewerbung mit dem besten Gesamtkonzept vergeben. Ihre aussagekräftige Bewerbung übersenden Sie bitte per Mail an teamliegenschaften@warendorf.de. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung neben entsprechenden Belegen unbedingt folgende Angaben und Dokumente bei:

    • Name, Anschrift und Rechtsform der Baugruppe bzw. des Investors                             
    • Ggfs. Bevollmächtigte/ Baugruppensprecher           
    • Ggfs. Mitglieder der Baugruppe      
    • Vorstellung der Baugruppe bzw. des Investors (Projektgeschichte / Portfolio, Projektidee)
    • Name und Anschrift des/der gewünschten Architekten/Architektin


    Vor der Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB muss gemäß dem Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbos in der Stadt Warendorf eine überschlägige Prüfung der voraussichtlich zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen erfolgen. Diese Prüfung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren.

  • Vergabekriterien

    Die Grundstücksfläche wird anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs vergeben. Berücksichtigt bei der Vergabe werden:

    • Innovative, kreative Entwurfsidee  / Originalität des städtebaulichen Konzeptes
    • Erhalt und Integration des Baumbestandes
    • ökologische Qualität, Vielfältigkeit, und Biodiversität des Freiraums
    • Architektonische Gestaltung / innovative Lösungen im Design
    • Berücksichtigung verschiedener Gebäudetypologien zur Ansprache unterschiedlicher Nutzergruppen
    • Energieeffizienz, Berücksichtigung erneuerbarer Energien und Nachhaltigkeit (Materialwahl, Ressourcenverbrauch, Gebäudetechnik, KfW-Standard)
    • Lebenszykluskosten: Niedrige Wartungs- und Instandhaltungskosten
    • barrierearme Gestaltung der Freiräume
    • Kommunikationsfördernde und gemeinschaftlich nutzbare Freiflächen und Räume
    • Nachgewiesene ehrenamtliche Tätigkeiten der genau benannten künftigen Eigentümer der Parzellen
    • Aufgabe von Wohnraum in Warendorf durch die künftigen Bewohner der Parzellen
    • Sitz der Baufirma im Stadtgebiet
  • Hinweise zum Datenschutz

    Die Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.