Der kommunaler Haushalt ist der Finanz- und Wirtschaftsplan der Stadt Warendorf, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auflistet.
Hier ist ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen rund um einen kommunalen Haushalt:
A
Abschreibungen (AfA = Absetzung für Abnutzung):
Abschreibungen erfassen den Werteverzehr bei langlebigen Wirtschaftsgütern (Vermögensgegenstände, die
länger als ein Jahr im Geschäftsprozess eingesetzt werden). Der Werteverzehr kann durch allgemeine Gründe
wie Alterung und Verschleiß oder durch spezielle Gründe wie einen Unfallschaden oder Preisverfall veranlasst
sein. Die Abschreibung wird als Aufwand im Ergebnisplan bzw. in der Ergebnisrechnung berücksichtigt.- Nutzungsdauer
- Werteverzehr
Aktiva:
Die Aktiva (oder Aktivseite der Bilanz) entspricht der Summe aus dem Anlage- und Umlaufvermögen und den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt sind. Sie lässt erkennen,
wie das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt konkret verwendet
wird bzw. wurde.- Anlagevermögen
- Gegensatz: Passiva
- Umlaufvermögen
Aktivierung:
Das buchhalterische Verfahren zur Erfassung der Aktiva wird als Aktivierung bezeichnet.
Allgemeine Rücklage:
Der Bilanzausweis resultiert aus der Gegenüberstellung sämtlicher Aktivposten und sämtlicher Passivposten
außer der allgemeinen Rücklage selbst. Ergibt sich eine positive Saldogröße stellt diese die allgemeine
Rücklage dar. Weist der Ergebnisplan oder die Ergebnisrechnung einen Fehlbedarf/Fehlbetrag aus und kann
dieser nicht durch die Ausgleichsrücklage abgefangen werden, ist dieser durch eine Reduzierung der
allgemeinen Rücklage auszugleichen.- Ausgleichsrücklage
Anderskosten:
Anderskosten gehören neben den Zusatzkosten zu den kalkulatorischen Kosten. Hierbei handelt es sich um
Kosten, denen ein Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Zu den Anderskosten zählen u.a. kalkulatorische
Abschreibungen oder kalkulatorische Mieten. Beispielsweise werden kalkulatorische Abschreibungen gebildet,
wenn die Aufwendungen nicht die tatsächlichen Wertminderungen abdecken. Zweck ist es also, den
tatsächlichen Werteverzehr darzustellen.- Kalkulatorische Kosten
- Zusatzkosten
Anlagenbuchhaltung:
In der Anlagenbuchhaltung werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfasst und
verwaltet. Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des
Anlagevermögens sowie die Ermittlung und Buchung der Abschreibung.
Anlagevermögen:
Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände einer Kommune, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäfts-/Dienstbetrieb zu dienen. Es umfasst alle Vermögensteile, die zum Aufbau und zur Ausstattung eines Betriebes nötig und langfristig in der Kommune gebunden sind. Das Anlagevermögen wird im Gegensatz zum Umlaufvermögen nicht weiter be- oder verarbeitet und geht nicht in den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung ein.
Nur die Vermögensgegenstände, die als Gebrauchsgüter klassifiziert werden und deren wirtschaftliches
Eigentum bei der Kommune liegt, werden dem Anlagevermögen zugeordnet.
Das Anlagevermögen besteht aus immateriellem Vermögen, Sach- und Finanzanlagen und wird auf der
Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Umlaufvermögen
Anschaffungskosten/ Anschaffungswert:
Bei den Anschaffungskosten bzw. dem Anschaffungswert handelt es sich um jegliche Aufwendungen, die
anfallen, um einen Gegenstand in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Sie umfassen den Kaufpreis und
Nebenkosten wie z.B. Überführungskosten, Zoll usw.
Aufwand:
Aufwand ist der bewertete – aber nicht unbedingt zahlungswirksame – Verbrauch / Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen einer Organisationseinheit in einer Rechnungsperiode (Haushaltsjahr = Kalenderjahr).
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge:
Bei außerordentlichen Aufwendungen bzw. Erträgen handelt es sich um ungewöhnliche bzw. seltene oder
periodenfremde Aufwendungen oder Erträge wie beispielsweise aus der Vermögensveräußerung oder aus der
Herabsetzung von Schulden oder Rückstellungen. Im Haushaltsplan sind hierfür keine Haushaltsansätze
ausgewiesen bzw. bei außerplanmäßigen Aufwendungen sind auch keine Haushaltsreste verfügbar.
Außerordentliches Ergebnis:
Das außerordentliche Ergebnis ist der Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen
Aufwendungen.- Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
- Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
- Finanzergebnis
- Jahresergebnis
- Ordentliches Ergebnis
Außerplanmäßige Einzahlungen und Auszahlungen:
Hierbei handelt es sich um Einzahlungen oder Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Ermächtigung
veranschlagt ist.
Ausgabe:
Eine Ausgabe vermindert das Netto-Geldvermögen (Kasse + Forderungen – Verbindlichkeiten). Ausgaben setzen sich zusammen aus den Auszahlungen, den Abgängen von kurzfristigen Forderungen und den Zugängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten. Beispiel: Entstehung von Verbindlichkeiten durch den Kauf von Gütern und
Dienstleistungen ohne unmittelbaren Zahlungsmittelabfluss. Hier liegt eine Ausgabe, jedoch keine Auszahlung
vor.
Ausgleichsrücklage:
Die Ausgleichsrücklage wird nur einmal im Rahmen der Eröffnungsbilanzierung ermittelt. Sie kann bis zur Höhe
eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen
Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die Ausgleichsrücklage dient insbesondere als Ausgleich für
Fehlbeträge. Ist der Bestand aufgezehrt, führt jeder weitere Fehlbetrag der Ergebnisrechnung zu einer
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage.- Allgemeine Rücklage
Auszahlung:
Bei einer Auszahlung handelt es sich um einen Abfluss von Zahlungsmitteln. Hierbei wird der
Zahlungsmittelbestand (Bestand in der Kasse, Schecks, Guthaben auf Bankkonten) verringert. Das gesamte
Geldvermögen kann bei einer Auszahlung konstant bleiben, da hierzu auch kurzfristige Forderungen und
Verbindlichkeiten gehören.B
Bestandsveränderung:
Bestandsveränderungen ergeben sich, wenn mehr hergestellt als verkauft wird (Bestandsmehrung) oder mehr verkauft als hergestellt wird (Bestandsminderung). Dies verzerrt den Erfolgsausweis insofern, als sich die Aufwendungen auf die hergestellte Menge, die Erlöse jedoch auf die abgesetzte Menge von Erzeugnissen beziehen. Daher sind auch die Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen beim Erfolgsausweis zu berücksichtigten. Eine Bestandsminderung hat Aufwandscharakter, eine Bestandsmehrung hat Ertragscharakter.Bewertung:
Unter Bewertung versteht man die Feststellung des Wertes einer Forderung oder Verbindlichkeit, eines Rechts oder sonstigen (Vermögens-)Gegenstandes in Geldeinheiten zur Erstellung einer Bilanz. Gesetzliche Vorschriften sollen willkürliche Bewertungen insbesondere aus Gründen des Gläubigerschutzes verhindern. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und deren Anwendungsmöglichkeiten finden sich im Handelsgesetzbuch und in den Steuergesetzen. Bewertungsgrundsätze sind unter anderem das Niederstwert- und das Höchstwertprinzip, welche beide aus dem Vorsichtsprinzip abgeleitet worden sind.- Niederstwertprinzip
- Höchstwertprinzip
Bilanz:
Bei der Bilanz handelt es sich um eine Gegenüberstellung des Eigenkapitals und aller Schulden (Passiva) mit den Vermögenswerten (Aktiva) zu einem bestimmten Stichtag. Die Bilanz muss immer ausgeglichen sein.Bilanzkennzahlen:
Die Bilanz kann mit Kennzahlen (Verhältniszahlen) analysiert werden. Zur Analyse kommunaler Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse wurde ein „NKF-Kennzahlenset“ herausgegeben. Dieses Kennzahlenset umfasst 19 Kennzahlen, die zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Eröffnungsbilanz bzw. Jahresabschluss einer Kommune herangezogen werden können. Mit der Umstellung aller Kommunen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement sind landesweite Vergleiche mit anderen Kommunen möglich.- NKF-Kennzahlenset
Buchwert:
Buchwert ist der Wert, mit dem die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewerteten Aktiva und Passiva, vermindert um Abschreibungen und vermehrt um Zuschreibungen, in der Bilanz erfasst sind („zu Buche stehen“). Bestimmt wird der Buchwert nach bestimmten Grundsätzen (z.B. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung).- Bewertung
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen
- Abschreibungen
- Zuschreibung
Budget:
Bestimmten Organisationseinheiten einer Verwaltung (beispielsweise Fachbereiche) werden bestimmte Finanzmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Hierbei spricht man von Budgets.C
Controlling:
Das Controlling ist ein Steuerungsinstrument, um das Erreichen von Verwaltungszielen zu sichern. Ein Instrument für das Controlling ist beispielsweise die Kosten- und Leistungsrechnung.- Grundzahlen
- Kennzahlen
- NKF-Kennzahlenset
D
Deckungsbeitrag:
Der Deckungsbeitrag ist die Differenz zwischen den Erlösen und den variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag sagt aus, in welcher Höhe dieses Produkt zur Deckung der Fixkosten dient.Debitor:
Bei einem Debitor (Schuldner) handelt es sich um eine Person, die in der Schuld steht, Forderungen des Gläubigers (Kreditor) zu erbringen. Den Debitor nennt man auch Zahlungspflichtigen.- Kreditor
Doppelte Buchführung:- Siehe Doppik.
Doppik:
Der Begriff Doppik steht für „Doppelte Buchführung in Konten“. Aufgabe der Doppik ist die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle.Drei-Komponenten-Rechnung:
Bei den drei Komponenten handelt es sich um die Bilanz, die Ergebnis- und die Finanzrechnung.E
Eigenkapital:
Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Jahresüberschüsse erhöhen und Jahresfehlbeträge mindern das Eigenkapital.Eigenkapital-Spiegelbildmethode:
Hierbei handelt es sich um eine Bewertungsmethode für Beteiligungen an Unternehmen für die Bilanzierung in der Eröffnungsbilanz. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden brauchen, können mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden.Einnahme:
Eine Einnahme erhöht das Netto-Geldvermögen (Kasse + Forderungen – Verbindlichkeiten). Einnahmen setzen sich zusammen aus den Einzahlungen, den Zugängen von kurzfristigen Forderungen und den Abgängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten.Einzahlung:
Bei einer Einzahlung handelt es sich um einen Zahlungsmittelzugang (Erhöhung des Bargeld- oder Bankkontenbestandes).Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit:
Dies ist der Saldo aus der Summe der ordentlichen Erträge und der Summe der ordentlichen Aufwendungen.- Außerordentliches Ergebnis
- Finanzergebnis
- Jahresergebnis
- Ordentliches Ergebnis
Ergebnisplan:
Hier werden der vollständige Ressourcenverbrauch (Aufwand) und das Ressourcenaufkommen (Ertrag) dargestellt.Eröffnungsbilanz:
Die Eröffnungsbilanz ist die Bilanz, welche mit dem Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungsführung nach den Regeln der doppelten Buchführung aufzustellen ist. Grundlage der Aufstellung sind die Ergebnisse der Inventur und die daraus entstandene Inventarliste.- Bilanz
Ertrag:
Ertrag ist der bewertete, aber nicht unbedingt zahlungswirksame Wertezuwachs innerhalb einer Periode (z.B. Haushaltsjahr).Ertragswertverfahren:
Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Berechnung der kapitalisierten Erträge, die mit diesen Objekten voraussichtlich erwirtschaftet werden (Ertragswert = Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Einnahmen und Ausgaben). Es wird insbesondere bei der Bewertung eines Unternehmens oder eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstückes angewendet und ist in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung gesetzlich normiert worden.F
Finanzanlagen:
Die Finanzanlagen zählen zum Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz. Sie dienen auf Dauer finanziellen Anlagezwecken. Zu den Finanzanlagen gehören Anteile an verbundenen Unternehmen (i.d.R. Unternehmensbeteiligungen von mehr als 50 %) und Beteiligungen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen.Finanzbuchhaltung:
Die Finanzbuchhaltung hat die Buchführung und Zahlungsabwicklung einer Kommune zu erledigen. Sie gliedert sich in die Bereiche „Buchführung“ und „Zahlungsabwicklung“. In der Finanzbuchhaltung werden alle Geschäftsvorfälle und die dadurch bedingten Veränderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse einer Kommune erfasst. Sie hat die Angaben zu machen und die Daten zu liefern, die eine Grundlage für den Haushaltsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan sowie für den Jahresabschluss mit Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und der Bilanz bilden sollen.Finanzergebnis:
Dies ist der Saldo aus Finanzerträgen und den Zinsen und den sonstigen Finanzaufwendungen.- Außerordentliches Ergebnis
- Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
- Jahresergebnis
- Ordentliches Ergebnis
Finanzmittel:
Zu den Finanzmitteln (auch Zahlungsmittel genannt) zählen das Bargeld und Guthaben bei Banken (einschl. Kontokorrentverbindlichkeiten auf Girokonten). Die Veränderung des Finanzmittelbestandes ergibt sich aus der Gesamtfinanzrechnung.Finanzplan / Finanzrechnung:
Der Finanzplan bzw. die Finanzrechnung beziehen sich auf die betriebswirtschaftlichen Rechengrößen „Einzahlungen“ und „Auszahlungen“. Hier werden alle Geschäftsvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen (d.h. die Bilanzpositionen, Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben) verändern. Ziel des Finanzplans ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für den Planungszeitraum. Der Finanzplan enthält somit- die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
- die Summe aller Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit aus den Teilfinanzplänen
- die Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit.
Fremdkapital:
Fremdkapital sind die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Schulden bzw. Rückstellungen, die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten darstellen.Forderungen:
Die Forderungen einer Kommune sind auf der Aktivseite beim Umlaufvermögen zu bilanzieren und in einem Forderungsspiegel nachzuweisen. Im Forderungsspiegel sind die einzelnen Forderungsarten (z.B. öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen) mit Restlaufzeiten (bis zu 1 Jahr, 1 – 5 Jahre, mehr als 5 Jahre) anzugeben.Forderungsspiegel
- Siehe Forderungen.
G
Gewinn:
Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus der Privatwirtschaft. Für den Bereich der Kommunen wird hierzu auf den Begriff „Jahresergebnis“ verwiesen.Gesamtabschluss:
Ein wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechts ist die Verbesserung des Gesamtüberblicks über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommunen. Daher hat eine Kommune erstmals zum 31.12.2010 einen Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche zu einem Gesamtabschluss (Konzernabschluss) zusammenzuführen. Der Gesamtabschluss besteht aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.- Konsolidierung
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden meist staffelförmig die Erträge und Aufwendungen einer Periode gegenübergestellt, um den Jahresgewinn zu ermitteln. Dieser Begriff stammt aus der Privatwirtschaft. Bei den Kommunen spricht man von der „Ergebnisrechnung“.Grundzahlen:
Hierbei handelt es sich um quantitative Informationen, die die Grundlage für Struktur- oder Kennzahlen oder ihre Interpretation liefern. Sie lassen sich nicht weiter aufschlüsseln, sind für sich betrachtet nicht steuerungsrelevant, beschreiben im Allgemeinen Sachverhalte, die kurz- und mittelfristig nicht oder kaum zu beeinflussen sind (z.B. Einwohnerzahl, Zahl erteilter Genehmigungen) und sind in der Regel absolute Zahlen. Aus mehreren Grundzahlen werden durch Verknüpfungen Kennzahlen abgeleitet, z.T. auch für die Interpretation erforderliche Strukturzahlen.- Kennzahlen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen:
- allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung:- Dokumentation
- Rechenschaft
- Kapitalerhaltung
- intergenerative Gerechtigkeit
- spezielle Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung:
- Vollständigkeit
- Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Verständlichkeit
- Öffentlichkeit
- Aktualität
- Relevanz
- Stetigkeit
- Recht- und Ordnungsmäßigkeit
H
Haftungsverhältnisse:
Beispiele für Haftungsverhältnisse sind Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen und aus ähnlichen Rechtsgeschäften.Haushaltsausgleich:
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Stadt Warendorf verpflichtet, jährlich einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Kann dieses Ziel nicht erreicht werden, muss ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden.- Haushaltssicherungskonzept
Haushaltsreste:
Am Jahresende können nicht in Anspruch genommene Ermächtigungen ins nächste Jahr übertragen werden. Bei der Übertragung von Ermächtigungen ist die sachliche Festlegung im Haushaltsplan zu beachten. Nähere Einzelheiten hierzu sind in § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW geregelt.Haushaltssicherungskonzept:
Das Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist die Wiederherstellung der künftigen, dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune im Rahmen der geordneten Haushaltsführung. Im Haushaltssicherungskonzept hat die Kommune den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wiederhergestellt ist. Ein Haushaltssicherungskonzept ist aufzustellen, wenn bei der Aufstellung des Haushalts- durch Veränderungen der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder
- in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder
- innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.
Als Bestandteil des Haushaltsplanes bedarf das Haushaltssicherungskonzept der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbehörde kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Haushaltsvermerke:
Haushaltsvermerke sind einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen im Haushaltsplan.Herstellungskosten:
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.Höchstwertprinzip:
Dieses Prinzip ist ein Bewertungsgrundsatz für Verbindlichkeiten, der besagt, dass der Wertansatz nach oben korrigiert werden muss, wenn sich der Rückzahlungsbetrag entsprechend ändert. Für die Bewertung des Vermögens gilt das Niederstwertprinzip.- Bewertung
- Niederstwertprinzip
I
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren Erlangung bei der Kommune Ausgaben entstehen und die bewertungsfähig sind (z.B. Software-Lizenzen). Bilanziert werden dürfen aber nur die käuflich erworbenen Software-Lizenzen.Inneres Darlehen:
Ein inneres Darlehen ist die vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln der Sondervermögen zur Deckung von Investitionstätigkeiten im Finanzplan.Intergenerative Gerechtigkeit:
Nach dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit (auch Generationengerechtigkeit genannt) soll jede Periode mit ihrem Ressourcenverbrauch belastet werden, den sie verursacht. Vorgriffe auf spätere Perioden sowie deren ungerechtfertigte Belastungen sind unzulässig. Der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode muss somit regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt werden, um nachfolgende Generationen nicht zu überlasten.Inventar:
Ein Inventar ist ein stichtagsbezogenes, auf einer Inventur basierendes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände (Vermögen) und Schulden einer Kommune. Hierbei werden alle Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert erfasst.- Inventur
Inventur:
Die Inventur ist die jährlich vorzunehmende körperliche Erfassung und Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden z.B. durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen oder auf Grundlage von buchhalterischen Aufzeichnungen.- Inventar
Investitionen:
Unter Investitionen versteht man Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens.J
Jahresabschluss:
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Haushaltsjahres und dokumentiert das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit bzw. die Ausführung des Haushaltsplans. Hauptbestandteile sind die Bilanz, die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung. Der Jahresabschluss hat im Wesentlichen folgende Funktionen: Kontrolle, Information, Rechenschaftslegung, Dokumentation, Erfolgsermittlung.Jahresergebnis:
Das Jahresergebnis ist die Summe aus ordentlichem Ergebnis und außerordentlichem Ergebnis.- Außerordentliches Ergebnis
- Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
- Finanzergebnis
- Ordentliches Ergebnis
K
Kalkulation:
Aufgabe der Kalkulation ist die Auswertung und Aufbereitung der im betrieblichen Leistungsprozess entstandenen Kostenträger (Produkte).- Kosten- und Leistungsrechnung
Kalkulatorische Kosten:
Die kalkulatorischen Kosten dienen der sachlichen Abgrenzung von Kosten und Aufwendungen. In der Kostenrechnung müssen kalkulatorische Kosten verrechnet werden, damit ohne Rücksicht auf handels- und/oder steuerrechtliche Vorschriften die für kostenrechnerische Zwecke richtige Bemessung des Werteverzehrs an Produktionsfaktoren gefunden wird. Unterschieden wird bei kalkulatorischen Kosten zwischen Anderskosten und Zusatzkosten.- Anderskosten
- Zusatzkosten
Kennzahlen:
Zur Konkretisierung und zur Überwachung der Zielerreichung ist der Einsatz von geeigneten Messgrößen erforderlich. Dabei sollten vorrangig Messgrößen eingesetzt werden, die direkt über die Erreichung eines Ziels Auskunft geben. Als solche Messgrößen, die als absolute oder relative Zahlen Verwendung finden, dienen die Kennzahlen eines jeden Produktes.- NKF-Kennzahlenset
Konsolidierung:
Nach der Einheitstheorie wird eine Kommune als ein „Unternehmen/Konzern“ angesehen. Im NKF wird der Begriff der Konsolidierung zur Aufrechnung konzerninterner Vorgänge im Konzernabschluss oder Gesamtabschluss verwandt. Als Konsolidierungsverfahren finden die Vollkonsolidierung und die Equity-Methode Anwendung. Bei der Vollkonsolidierung werden Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge aus den Jahresabschlüssen der Beteiligungsgesellschaften voll in den Gesamtabschluss der Kommune einbezogen. Bei der Equity-Methode wird der Beteiligungsbuchwert im Gesamtabschluss jährlich an die Entwicklung des Eigenkapitals des Beteiligungsunternehmens angepasst.Kontenarten:
Es gibtBestandskonten der Bilanz
Sie enthalten die Fortschreibung der aktiven und passiven Bilanzpositionen. Sie teilen sich in Aktiv- und Passivkonten auf. Die Bilanzkonten weisen nur reine Zu- und Abgänge aus (also weder Ertrag noch Aufwand). Sie werden über die Schlussbilanz abgeschlossen.
Erfolgskonten der Ergebnisrechnung
In den Erfolgskonten (Ertrags- und Aufwandskonten) werden die Erträge und Aufwendungen gebucht. Diese Konten werden über die Ergebnisrechnung abgeschlossen.Kontenplan:
Systematische Gliederung aller Konten der Buchführung (Bestands-, Ertrags- und Aufwandskonten) sowie aller Konten der Finanzrechnung einer Kommune.Kosten- und Leistungsrechnung (KLR):
Die KLR ist ein wesentlicher Bestandteil des internen Rechnungswesens. Die grundsätzlichen Aufgaben bestehen in der Planung, Steuerung und Kontrolle von betrieblichen Bereichen und Prozessen. Durch die Kosten- und Leistungsrechnung erhält die Unternehmens-/ Verwaltungsleitung Informationen über das betriebliche Geschehen auf quantitativer Basis. Den umfassendsten Informationsauftrag stellt die Ermittlung des Betriebserfolges/Jahresergebnisses dar.Kosten:
Kosten sind der in Geld bewertete Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen zur Erstellung von betrieblichen Leistungen.Kreditor:
Bei einem Kreditor handelt es sich um einen Gläubiger bzw. Kreditgeber. Der Gegenpart zum Kreditor ist der Debitor (Schuldner).- Debitor
L
Lagebericht:
Der Eröffnungsbilanz sowie dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Lagebericht soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermitteln. Einerseits ist der Lagebericht ein Rückblick auf das Haushaltsjahr und hat die Aufgabe, den Verlauf der laufenden Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit in zusammengefasster Form darzustellen. Andererseits soll er auch Schlussfolgerungen für die zukünftige Haushaltswirtschaft enthalten.Leistung:
Unter Leistung versteht man in Geld bewertete, aus dem betrieblichen Produktionsprozess hervorgegangene Güter einer Periode.Liquide Mittel:
Liquide Mittel sind sofort verfügbare Mittel. Sie umfassen den Bargeldbestand und die Guthaben auf Bankkonten.Liquidität:
Liquidität ist die Fähigkeit und Bereitschaft, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau begleichen zu können.Liquiditätskredite:
Liquiditätskredite sind Kredite zur Überbrückung des verzögerten Eingangs von Deckungsmitteln, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.N
Niederschlagung:
Bei einer Niederschlagung wird die Weiterverfolgung des fälligen Anspruchs zurückgestellt, ohne jedoch auf den Anspruch selbst zu verzichten. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine verwaltungsinterne Maßnahme (anders wie beim Erlass einer Forderung).Niederstwertprinzip:
Das Niederstwertprinzip ist ein Bewertungsgrundsatz für Vermögensgegenstände. Dieser Bewertungsgrundsatz besagt, dass das Vermögen mit dem niedrigsten möglichen Wert in der Bilanz angesetzt werden muss. Für die Bewertung von Schulden gilt das Höchstwertprinzip.- Bewertung
- Höchstwertprinzip
NKF:
Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) beinhaltet alle Maßnahmen zur Reform der kommunalen Haushalts- und Finanzwirtschaft im Sinne einer neuen betriebswirtschaftlichen Steuerung. Mit der Einführung von NKF werden folgende Ziele verfolgt:- weitere Verbesserung der Steuerungsfähigkeit in den Kommunen durch konsequente Produktorientierung und Steuerung über Ziele und Kennzahlen
- vom Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept: Förderung nachhaltiger Haushaltswirtschaft und intergenerativer Gerechtigkeit
- mehr Transparenz im kommunalen Haushalt für die Bürgerinnen und Bürger
Die Umstellung von der Kameralistik auf das NKF ist bei der Stadt Warendorf zum 01.01.2008 erfolgt.
NKF- Kennzahlenset:
Das NKF- Kennzahlenset wurde von Aufsichtsbehörden der Gemeinden (GV) sowie der Gemeindeprüfungsanstalt NRW als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der öffentlichen Rechnungsprüfung für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen erarbeitet. Das Kennzahlenset umfasst hierbei folgende Kennzahlen:- Steuerquote
- Zuwendungsquote
- Personalintensität 1
- Sach- und Dienstleistungsintensität
- Abschreibungslastquote
- Transferaufwandsquote
- Zinslastquote
- Ergebnisquote der laufenden Verwaltungstätigkeit
- Fehlbetragsquote 1 + 2
- Eigenkapitalreichweite
- Reinvestitionsquote
- Kurzfr. Verbindlichkeitsquote
- Dynamischer Verschuldungsgrad
- Eigenkapitalquote 1 + 2
- Anlagendeckungsgrad 2
- Anlagenintensität
- Infrastrukturquote.
Das Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Kommune nach einheitlichen Kriterien möglich.
- Kennzahlen
Nutzungsdauer:
Unter Nutzungsdauer wird die Zeitspanne verstanden, in der ein abnutzbares Wirtschaftsgut im Betrieb verwendet werden kann.- Abschreibungen
- Werteverzehr
O
Ökonomisches Prinzip:
Das ökonomische Prinzip wird auch Wirtschaftlichkeitsprinzip genannt. Demnach handelt wirtschaftlich, wer mit gegebenen Mitteln den größtmöglichen Erfolg (Maximalprinzip) oder wer ein gegebenes Ziel mit dem geringsten Mitteleinsatz (Minimalprinzip) erreicht.Ordentliches Ergebnis:
Das ordentliche Ergebnis ist die Summe aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Finanzergebnis.- Außerordentliches Ergebnis
- Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
- Finanzergebnis
- Jahresergebnis
Output:
Hierbei handelt es sich um das außerhalb der jeweiligen Organisationseinheit erkennbare und nachgefragte Ergebnis der Produkterstellung dieser Organisationseinheit.P
Passiva:
Die Passiva (oder Passivseite der Bilanz) entspricht der Summe aus dem Eigenkapital, den Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten und der passiven Rechnungsabgrenzung. Die Passivseite (rechte Seite der Bilanz) gibt Auskunft über die Herkunft des Kapitals, das zur Finanzierung der auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte verwendet wurde.- Eigenkapital
- Fremdkapital
- Gegensatz: Aktiva
Pensionsrückstellungen:
Für Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften sind auf der Passivseite der Bilanz Rückstellungen anzusetzen. Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Für die Rückstellungen ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln.Periodengerechte Abgrenzung:
Aufwendungen und Erträge müssen dem Zeitraum ihrer Entstehung bzw. ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit unabhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses genau zugeordnet werden.Produkt:
Unter einem Produkt wird eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen verstanden, die von Stellen außerhalb des jeweiligen Fachbereiches (innerhalb oder außerhalb) der Verwaltung benötigt werden. Produkte können materiell oder immateriell sein und besitzen einen Wert, für den der Kunde einen Preis zahlen muss oder müsste. Produkte im kommunalen Bereich sind beispielsweise die Beratung eines Sozialhilfeempfängers, die Bereitstellung eines Kindergartenplatzes oder Erteilung einer Genehmigung.Produktbereich:
Der Produktbereich stellt die oberste Gliederungsebene dar und ist eine verbindliche Mindestgliederung der Kommunalhaushalte. Jeder Kommunalhaushalt in Nordrhein-Westfalen muss die vorgeschriebenen 17 Produktbereiche des Produktrahmens abbilden. Ein Produktbereich fasst mehrere, thematisch zusammengehörige Produktgruppen zusammen.Produktgruppe:
Die Produktgruppe fasst mehrere Produkte zusammen, die inhaltlich in einem engen Zusammenhang stehen.Produktbeschreibung:
In der Produktbeschreibung werden die notwendigen Produktinformationen beschrieben. Hierzu zählen beispielsweise die inhaltliche Beschreibung des Produkts, Ziele, Kennzahlen, Angaben zum Personaleinsatz, Bewirtschaftungsregeln und Erläuterungen zu den Haushaltspositionen. Die inhaltliche und formale Ausgestaltung der Produktbeschreibung ist nicht verbindlich geregelt und somit der Kommune selbst überlassen. Ziel der Produktbeschreibung liegt darin, Informationen zur Entscheidungsfindung zu geben.Produkthaushalt:
Der Produkthaushalt erfasst die eingesetzten Ressourcen und rechnet deren Verbrauch den Leistungen (Produkten) zu. Das führende und verbindliche Gliederungsprinzip für den Haushalt erfolgt hierbei produktorientiert (Produktbereiche, Produktgruppen, Produkte). Durch eine etablierte Kosten- und Leistungsrechnung können die nötigen Daten für eine Berechnung des Ressourcenbedarfs geliefert werden.Q
Qualitätsmanagement:
Das Qualitätsmanagement (kurz: QM) bezeichnet die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen, die der Verbesserung von Arbeitsabläufen in der Kommune dienen. Grundlage jeder Qualitätsuntersuchung ist ein umfangreiches Zahlenwerk, welches durch das NKF noch breiter und tiefer dargestellt wird als zuvor.R
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP):
Eine Rechnungsabgrenzung ermöglicht eine periodengerechte Erfolgsermittlung. Die Rechnungsabgrenzung rechnet Aufwendungen und Erträge der Periode zu, in der sie verursacht werden/entstehen. Zu diesem Zweck werden auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zugelassen sind unter den Rechnungsabgrenzungsposten nur sogenannte transitorische Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten, der Aufwand bzw. der Ertrag aber erst im neuen Jahr anfällt. Ausstehende Zahlungen müssen hingegen als Forderungen gebucht werden.- aktive Rechnungsabgrenzung:
Geschäftsvorfälle, die im laufenden Haushaltsjahr zu Auszahlungen führen, die aber erst im folgenden Haushaltsjahr Aufwand darstellen
Beispiel: Mietaufwendungen werden im alten Jahr für das neue Jahr bezahlt. - passive Rechnungsabgrenzung:
Geschäftsvorfälle, die im laufenden Haushaltsjahr zu
Beispiel: Mieterträge des neuen Jahres werden im alten Jahr eingezahlt.
Ressource:
Eine Ressource ist ein zur Verfügung gestelltes Sach-, Geld- oder Personalmittel für die Erfüllung einer Aufgabe oder Erstellung einer Leistung/eines Produktes.Ressourcenverbrauch:
Den Verbrauch von Gütern, Arbeits- und Dienstleistungen bezeichnet man als Ressourcenverbrauch.Restbuchwert:
Der Restbuchwert ergibt sich aus der Differenz zwischen den Anschaffungswerten und den Abschreibungen.Rücklagen:
Rücklagen sind Bestandteil des Eigenkapitals und werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Sie sind rechnerisch die Differenz zwischen dem Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz und allen übrigen Passivposten. Sie stellen keine liquiden Mittel dar. Unterschieden werden allgemeine Rücklagen, Sonderrücklagen und Ausgleichsrücklagen.- allgemeine Rücklage
- Sonderrücklage
- Ausgleichsrücklage
Rückstellungen:
Rückstellungen stellen Aufwendungen dar, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Durch die Bildung von Rückstellungen sollen später zu leistende Auszahlungen aufwandsmäßig den Haushaltsjahren ihrer Verursachung zugerechnet werden. Beispiele: Pensions- und Beihilferückstellungen, Urlaubsrückstellungen.- aktive Rechnungsabgrenzung:
S
Sachwertverfahren:
Das Sachwertverfahren ist eine Methode der Immobilienbewertung. Mit diesem Verfahren wird der Wert von Gebäudeanlagen auf Grundstücken ermittelt. Besonders selbstgenutzte, individuell gestaltete Gebäude werden mit Hilfe dieses Verfahrens bewertet. Im Sachwertverfahren werden Faktoren wie Herstellungskosten zum ursprünglichen Zeitpunkt, Wertminderung (z.B. aufgrund der Zeit), Bodenwert, Sachwert von Außenanlagen und sonstigen Anlagen etc. einbezogen. Aus der Aufrechnung dieser Positionen ergibt sich dann der Sachwert des Grundstücks.Sonderposten:
Sofern die Stadt Warendorf für einen festgelegten Verwendungszweck Beträge von Dritten für seine Investitionen erhält (z.B. Landeszuweisungen), so sind diese in der Bilanz auf der Passivseite als Sonderposten auszuweisen. Sonderposten stellen eine „Zwitterposition“ zwischen Eigen- und Fremdkapital dar. Sie sind entsprechend der Nutzungsdauer des mit Fremdmitteln finanzierten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen.Sonderrücklage:
Es gibt pflichtige und freiwillige Sonderrücklagen.
Die pflichtige Sonderrücklage beinhaltet zweckgebundene Rücklagen aus erhaltenen Investitionszuwendungen bzw. Kapitalzuschüssen, die im Rahmen einer Zweckbindung der Eigenkapitalstärkung dienen sollen und nicht für eine ertragswirksame Auflösung vorgesehen sind.
Der freiwillige Bereich der Bildung von Sonderrücklagen obliegt dem Ausweis- bzw. Darstellungswillen der einzelnen Kommunen. Beispiel hierfür sind z.B. erzielte Mehrerträge, die ausschließlich zur Wiederbeschaffung von Vermögensgegenständen für den gebührenrechtlichen Bereich in späteren Jahren verwendet werden.Substanzwertverfahren:
Für Zwecke der Bilanzierung in der Eröffnungsbilanz können Beteiligungen an Unternehmen nach dem Ertragswertverfahren oder nach dem Substanzwertverfahren bewertet werden. Bei sachzielbezogenen Beteiligungen kommt das Substanzwertverfahren in Betracht.T
Teilergebnisplan:
Der Teilergebnisplan enthält alle im Haushaltsjahr mit dem Produkt (den Leistungen) zusammenhängenden voraussichtlichen Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch).Teilfinanzplan:
Der Teilfinanzplan enthält alle im Haushaltsjahr dem Produkt zuzuordnenden voraussichtlichen investiven Einzahlungen und Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.Transferertrag:
Bei Transfererträgen handelt es sich um Leistungen von Dritten an die Kommune, die nicht auf einem Leistungsaustausch beruhen (z.B. Zuweisungen für laufende Zwecke).Transferaufwand:
Bei Transferaufwendungen handelt es sich um Leistungen der Kommune an Dritte, die nicht auf einem Leistungsaustausch beruhen (z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe).U
Umlaufvermögen:
Das Umlaufvermögen stellt im Gegensatz zum Anlagevermögen die Vermögensgegenstände dar, die den Kommunen im Allgemeinen nur zur vorübergehenden Nutzung dienen und nicht zu den Rechnungsabgrenzungsposten gehören. Das Umlaufvermögen lässt sich in die vier Hauptgruppen Vorräte, Forderungen, Wertpapiere und flüssige Mittel (Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben) unterteilen.Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen:
Hierbei handelt es sich um Aufwendungen oder Auszahlungen, die die Ermächtigung im Haushaltsplan übersteigen.V
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten sind alle am Bilanzstichtag feststehenden Schulden. Sie sind in der Bilanz dem Fremdkapital zuzuordnen. Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisen. Im Verbindlichkeitenspiegel sind die Verbindlichkeiten nach Empfängern der von der Kommune zu erbringenden Leistung zu gliedern mit Angabe der Restlaufzeiten (bis zu 1 Jahr, 1 – 5 Jahre, mehr als 5 Jahre).Verlust:
Verlust ist der negative Saldo zwischen Ertrag und Aufwand.Vermögen:
Vermögen sind alle Sachgüter, Rechte und Forderungen, über die eine Organisationseinheit als (wirtschaftlicher) Eigentümer verfügt.Verpflichtungsermächtigung:
Verpflichtungsermächtigungen sind vorgesehene Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten. Sie dürfen nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Durch die Verpflichtungserklärungen wird der Dispositionsspielraum dieser Jahre eingeschränkt. Zur Planung ist dem Haushaltsplan aus diesem Grund eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen beizufügen.W
Werteverzehr:
Wertminderung von Anlage- und Sachgütern durch Gebrauch und Verbrauch. Buchungstechnisch findet man den Werteverzehr in den Abschreibungen wieder.- Abschreibungen
Wertgrenze für Investitionen:
Hierbei handelt es sich um die Grenze, ab der Ansätze für Investitionen einzeln im Finanzplan aufgeführt werden müssen.Z
Zusatzkosten:
Bei Zusatzkosten handelt es sich um Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht. Sie berücksichtigen die sog. Opportunitätskosten, d.h. Kosten durch entgangenen Nutzen. Beispiele sind der kalkulatorische Unternehmerlohn, kalkulatorische Wagnisse und kalkulatorische Eigenkapitalzinsen.- Kalkulatorische Kosten
- Anderskosten
Zuschreibung:
Zuschreibung oder Wertaufholung ist das Gegenstück zur Abschreibung und ist die Wertheraufsetzung von Vermögensgegenständen. Stellt sich nach einer außerplanmäßigen Abschreibung heraus, dass die Gründe, die zu dieser Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen, so besteht ein Beibehaltungswahlrecht (= Zuschreibungswahlrecht).- Abschreibungen
Zuwendungen:
Zuwendungen sind Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers. Zu den Zuwendungen (Oberbegriff) gehören die Zuweisungen und Zuschüsse. Zuweisungen sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereiches, also zwischen Bund, Land, Gemeinden, Zweckverbänden und sonstigen öffentlichen Bereichen (z.B. Schlüsselzuweisungen, Schulpauschale, Investitionspauschale). Zuschüsse sind Übertragungen vom öffentlichen Bereich an den privaten Bereich oder auch umgekehrt (z.B. Zuschuss an eine Einrichtung oder an einen Verein).
