Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Beteiligung Bau-Turbo Bauvorhaben Milter Straße


Die Stadt Warendorf beteiligt die Öffentlichkeit im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens nach § 36a BauGB an einem geplanten Wohnbauvorhaben. Vorgesehen ist auf dem Grundstück an der Milter Straße 23 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten.

Ohne die Anwendung von § 31 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 36a BauGB würde das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.07 "zwischen Milter Str., Wiesengrund und Linnenwiese" widersprechen und wäre damit planungsrechtlich nicht zulässig. Das Vorhaben kann auch nicht mithilfe regulärer Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB ermöglicht werden.

Es wird daher geprüft, ob das Vorhaben auf der Grundlage von § 31 Abs. 3 BauGB ("Bau-Turbo") zugelassen werden kann. Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit, mit Zustimmung der Stadt im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus zu befreien, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Da es sich um ein Vorhaben zur Schaffung von weniger als 10 Wohneinheiten handelt, obliegt die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der Zustimmung nach § 36a BauGB gemäß des Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt vom 19.02.2026 dem Bürgermeister der Stadt Warendorf.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, in der Zeit vom 14.09. bis einschließlich 27.09.2026 zu dem Bauvorhaben und den erforderlichen Befreiungen Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können im genannten Zeitraum 


übermittelt werden.

Sofern eine Rückmeldung gewünscht wird, ist dies ausdrücklich anzugeben. Hierfür müssen außerdem entsprechende Kontaktdaten angegeben werden.

Da eine Beratung des Vorhabens in den politischen Gremien dem genannten Grundsatzbeschluss entsprechend nicht vorgesehen ist, werden die eingegangenen Stellungnahmen nicht veröffentlicht.