Der Rat der Stadt Warendorf hat in seinem „Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Bau-Turbos“ in der Stadt Warendorf“ am 19.02.2026 festgelegt, die Öffentlichkeit bei größeren „Bau-Turbo-Vorhaben“ vor der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses zu beteiligen.
Die Stadt Warendorf beteiligt die Öffentlichkeit im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens nach § 36a BauGB daher an einem geplanten Wohnbauvorhaben. Vorgesehen ist auf den Grundstücken am Eichenweg 12-16 der Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 33 Wohneinheiten. Alle Wohneinheiten sollen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert und anschließend an entsprechend wohnberechtigte Haushalte vermietet werden.
Ohne die Anwendung von § 31 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 36a BauGB würde das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.27 / 1. vereinfachte Änderung "Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord" widersprechen und wäre damit planungsrechtlich nicht zulässig. Das Vorhaben kann auch nicht mithilfe regulärer Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB ermöglicht werden.
Es wird daher geprüft, ob das Vorhaben auf der Grundlage von § 31 Abs. 3 BauGB ("Bau-Turbo") zugelassen werden kann. Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit, mit Zustimmung der Stadt im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus zu befreien, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Da es sich um ein Gesamtvorhaben zur Schaffung von mehr als 10 Wohneinheiten handelt, ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Warendorf die Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses zur Anwendung des „Bau-Turbos“ (hier § 31 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 36a BauGB) erforderlich.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, in der Zeit vom 09.09.2026 bis einschließlich 20.09.2026 zu dem Bauvorhaben und den erforderlichen Befreiungen Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können im genannten Zeitraum über das
- Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“
- postalisch (Postadresse: Stadt Warendorf, z.Hd. Team Bauleitplanung, Freckenhorster Str. 43, 48231 Warendorf)
- per E-Mail an stadtplanung@warendorf.de
übermittelt werden.
Sofern eine Rückmeldung gewünscht wird, ist dies ausdrücklich anzugeben. Hierfür müssen außerdem entsprechende Kontaktdaten angegeben werden.
Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der Zustimmung nach § 36a BauGB wird im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.10.2026 ab 17:00 Uhr im Sitzungssaal des historischen Rathauses, Markt 1, 48231 Warendorf getroffen.
Eine Abwägungstabelle mit allen eingegangenen Stellungnahmen sowie den hierzu formulierten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung wird im Bürgerinfoportal der Stadt Warendorf veröffentlicht.

