Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Öffentlich Beteiligung Bauvorhaben Dreesstraße 3


Der Rat der Stadt Warendorf hat in seinem „Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Bau-Turbos“ in der Stadt Warendorf“ am 19.02.2026 festgelegt, die Öffentlichkeit bei größeren „Bau-Turbo-Vorhaben“ vor der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses zu beteiligen.

Die Stadt Warendorf beteiligt die Öffentlichkeit im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens nach § 36a BauGB daher erstmalig an einem geplanten Wohnbauvorhaben im Ortsteil Freckenhorst. Vorgesehen ist auf dem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück an der Dreesstraße 3 der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 14 Wohneinheiten. Zwölf Wohneinheiten sollen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden. 

Das Vorhaben wird planungsrechtlich auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen des sogenannten „Bau-Turbos“ geprüft. Da sich das Gebäude hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche und seiner Geschossigkeit nicht in die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, ist gemäß Grundsatzbeschluss des Rates vom 19.02.2026 die Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses zur Anwendung des Bau-Turbos (hier § 34 Abs. 3b BauGB i.V.m. § 36a BauGB) erforderlich. 

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 17.05.2026 zu dem Bauvorhaben und einer Befreiung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können im genannten Zeitraum über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ abgegeben werden:

 Alternativ geht das auch postalisch (Postadresse: Stadt Warendorf, z.Hd. Team Bauleitplanung, Freckenhorster Str. 43, 48231 Warendorf) oder per E-Mail an stadtplanung@warendorf.de übermittelt werden.