Der Rat der Stadt Warendorf hat in seinem „Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Bau-Turbos“ in der Stadt Warendorf“ am 19.02.2026 festgelegt, die Öffentlichkeit bei größeren „Bau-Turbo-Vorhaben“ vor der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses zu beteiligen.
Die Stadt Warendorf beteiligt die Öffentlichkeit im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens nach § 36a BauGB daher an einem geplanten Wohnbauvorhaben im Ortsteil Freckenhorst. Vorgesehen ist auf den derzeit ungenutzten Grundstücken an der Hoetmarer Straße 50 und 52 der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6 Wohneinheiten.
Ohne die Anwendung von § 31 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 36a BauGB würde das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.60 "Gewerbegebiet Freckenhorst Süd" widersprechen (Die Art der baulichen Nutzung entspricht nicht dem festgesetzten Mischgebiet) und wäre damit planungsrechtlich nicht zulässig.
Es wird daher geprüft, ob das Vorhaben auf der Grundlage des neuen § 31 Abs. 3 BauGB ("Bau-Turbo") zugelassen werden kann. Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit, mit Zustimmung der Stadt im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus zu befreien, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Da es sich um ein Gesamtvorhaben zur Schaffung von mehr als 10 Wohneinheiten handelt, ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Warendorf die Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses zur Anwendung des „Bau-Turbos“ (hier § 31 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 36a BauGB) erforderlich.
Durch die Erstellung eines Schallgutachtens durch den Antragsteller sowie in Rücksprache mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Warendorf konnte nachgewiesen werden, dass das Vorhaben immissionsschutzrechtlich keine Auswirkungen auf die umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe hat. Weitergehend wird auch die generelle Ausnutzbarkeit des Bebauungsplanes Nr. 3.60 "Gewerbegebiet Freckenhorst Süd" nicht beeinflusst.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, in der Zeit vom 18.05.2026 bis einschließlich 31.05.2026 zu dem Bauvorhaben und einer Befreiung von der Art der baulichen Nutzung Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können im genannten Zeitraum über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“, postalisch (Postadresse: Stadt Warendorf, z.Hd. Team Bauleitplanung, Freckenhorster Str. 43, 48231 Warendorf) oder per E-Mail an stadtplanung@warendorf.de übermittelt werden.

