Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt
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Erneute Beteiligung Eichenweg


Die Stadt Warendorf führt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum geplanten Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 33 Wohneinheiten am Eichenweg 12–16 durch. 

Nachdem die Öffentlichkeit bereits vom 09.09. bis zum 20.09.2026 Gelegenheit hatte, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen, wurde die Planung zwischenzeitlich überarbeitet. Die angepassten Planunterlagen werden nun erneut zur Einsichtnahme und Stellungnahme bereitgestellt. 

Vorgesehen ist, alle 33 Wohneinheiten mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung zu fördern und anschließend an entsprechend wohnberechtigte Haushalte zu vermieten. 

Ohne die Anwendung von § 31 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 36a BauGB würde das Vorhaben einigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.27 / 1. vereinfachte Änderung "Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord" widersprechen und wäre damit planungsrechtlich nicht zulässig. Das Vorhaben kann auch nicht mithilfe regulärer Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB ermöglicht werden.

Es wird daher geprüft, ob das Vorhaben auf der Grundlage von § 31 Abs. 3 BauGB ("Bau-Turbo") zugelassen werden kann. Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit, mit Zustimmung der Stadt im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus zu befreien, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 

Da das Vorhaben mehr als 10 Wohneinheiten umfasst, ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Warendorf die Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses zur Anwendung des „Bau-Turbos“ (hier § 31 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 36a BauGB) erforderlich. 

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seinem Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbos vom 19.02.2026 festgelegt, die Öffentlichkeit bei größeren Bau-Turbo-Vorhaben vor der Entscheidung des Ausschusses über die Zustimmung zu beteiligen. Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Zeit vom 21.10.2026 bis einschließlich 03.11.2026 statt. Stellungnahmen zu dem Bauvorhaben und den erforderlichen Befreiungen können im genannten Zeitraum übermittelt werden


Sofern eine Rückmeldung gewünscht wird, ist dies ausdrücklich anzugeben. Hierfür müssen außerdem entsprechende Kontaktdaten mitgeteilt werden. 

Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der Zustimmung nach § 36a BauGB wird voraussichtlich im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.12.2026 ab 17:00 Uhr im Sitzungssaal des historischen Rathauses, Markt 1, 48231 Warendorf getroffen.

Nach Abschluss der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird eine Tabelle mit sämtlichen Stellungnahmen aus der ersten sowie der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen der Verwaltung im Bürgerinformationsportal der Stadt Warendorf veröffentlicht.