Nachdem der Landesbetrieb Straßenbau NRW im Mai auf Weisung des Bundesverkehrsministeriums die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für einen Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B64 bei der Bezirksregierung Münster beantragt hat, kommt jetzt der nächste Schritt: das Anhörungsverfahren startet.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen startet die Bezirksregierung Münster als Planfeststellungsbehörde am Montag, 20. Oktober, das Anhörungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen. Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände haben ab diesem Datum die Möglichkeit, die Pläne und Fachgutachten einzusehen und im Rahmen der gesetzlichen Frist zu der Planung Stellung zu nehmen.
Die Unterlagen sind in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 19. November im Internet unter anderem auf der Seite der Bezirksregierung Münster einzusehen. Einwendungen können bei der Bezirksregierung Münster vom 20. Oktober bis zum 19. Dezember erhoben werden. „Es wird darum gebeten davon abzusehen, bereits vor Beginn des Anhörungsverfahrens Einwände vorzubringen, da diese nicht Teil des Verfahrens werden können“, schreibt die Bezirksregierung.
Für Bürgerinnen und Bürger und auch für Bürgerinitiativen bietet die Bezirksregierung Münster im Rahmen der verfahrensbegleitenden Kommunikation einen Online-Informationstermin zu Fragen rund um das Verfahren und die Verfahrensschritte an. Der Termin findet als Video-Konferenz am 14. Oktober in der Zeit von 16 bis 17 Uhr statt. Interessenten sollten mit dem Stichwort „Info B64“ per E-Mail bei pressestelle@brms.nrw.de an.

