Baugebiet "Grüner Markenweg" in Einen

Die Stadt Warendorf bietet im Neubaugebiet "Westlich Grüner Markenweg" in Einen (Bebauungsplan Nr. 6.03 "Westlich Grüner Markenweg") Baugrundstücke zum freien Verkauf an Interessierte.
In diesem Gebiet werden städtische Baugrundstücke für die Einfamilien- und Doppelhausbebauung zum Preis von 215,00 €/qm einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zum Kauf angeboten.
Zusätzlich zu dem Kaufpreis werden die Kosten für die von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Entwässerungsschächte i. H. v. 1.400 EUR (brutto) erhoben.
Die Baugrundstücke sind voll erschlossen und baureif.
Informationen zu den städtischen Baugrundstücken können Sie noch den weiteren Angaben entnehmen. Die Verpflichtungen des Erwerbers gelten ausschließlich für die städtischen Grundstücke.
Verpflichtungen beim Erwerb eines städtischen Grundstücks
Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Erwerber/die Erwerberin,
- eine Weiterveräußerung des Grundstücks in unbebautem Zustand zu unterlassen,- innerhalb von drei Jahren nach Eigentumserwerb das Bauvorhaben fertigzustellen,
- das errichtete Gebäude für mindestens 10 Jahre (ab Erteilung der Baugenehmigung) selbst zu nutzen.
Diese Verpflichtungen werden durch Eintragung im Grundbuch gesichert. Bei Nichterfüllung kann die Stadt die Rückübertragung des Grundstücks gegen zinslose Erstattung des Kaufpreises (sowie ggf. einer gutachterlich zu ermittelnden Entschädigung für aufstehende Gebäude) verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird durch Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Warendorf ermittelt. Der Käufer trägt die Kosten der Erstellung.
Alternativ zur Rückübertragung kann die Stadt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Kaufpreises verlangen.
In Fällen besonderer Härte, wie z.B. einer schweren Erkrankung kann die Stadt Ausnahmen von diesen Verpflichtungen zulassen. Die Erwerber müssen das Vorliegen einer besonderen Härte nachweisen.freie Grundstücke (Plankarte)
Hier finden Sie den Plan über freie städtischen Grundstücke:
Link zum Plan Freie städtische Grundstücke Grüner Markenweg
(Die mit "X" markierten Grundstücke sind vergeben und stehen daher nicht mehr zur Verfügung.)
Blick auf den Bebauungsplan Nr. 6.03 "Westlich Grüner Markenweg"
Die baurechtlichen Bestimmungen zum geltenden Baurecht werden im Bebauungsplan festgesetzt und sind hier ersichtlich:
Link zum Bebauungsplan 6.03 "Westlich Grüner Markenweg"
Fragen dazu beantwortet das Team Bauleitplanung:
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Kosten
- Die angebotenen Wohnbaugrundstücke werden zu einem Kaufpreis von 215 EUR/ m² einschließlich der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) veräußert.
- Zusätzlich zu dem Kaufpreis hat der Erwerber die Kosten für den von der Stadt auf dem Kaufgrundstück errichteten privaten Entwässerungsschacht i. H. v. 1.400 EUR (brutto) zu erstatten.
- Die Kosten für den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vom Käufer zu tragen.
- Der Erwerb eines Grundstückes ist mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren) verbunden, die vom Käufer zu übernehmen sind.
- Aufwendungen jeder Art werden dem Erwerber nicht ersetzt.