Bau-Turbo
Aufgrund des in vielen urbanen Regionen bestehenden Mangels an (bezahlbarem) Wohnraum hat der Bundestag am 09. Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Seit dem Inkrafttreten des sogenannten „Bau-Turbos“ am 30. Oktober 2025 können Kommunen unter bestimmten Bedingungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen, um Wohnungsbau zu ermöglichen.
Auch die Stadt Warendorf befürwortet die Anwendung der neu eingeführten §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB. Der Rat der Stadt Warendorf hat hierzu am 19. Februar 2026 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst. Damit können Wohnungsbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen planungsrechtlich erleichtert und auf klassische Bauleitplanverfahren verzichtet werden.
Für die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB gelten die verbindlichen „Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbos in der Stadt Warendorf“. Diese legen fest, in welchen Gebieten eine Anwendung ausgeschlossen ist, welche städtebaulichen Anforderungen erfüllt sein müssen und welche Bedingungen mit einer Zustimmung verbunden werden. So schafft die Stadt klare Rahmenbedingungen und stellt zugleich eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher.
Bei Fragen zu einem konkreten Bauvorhaben und einer möglichen Anwendung des Bau-Turbos steht Ihnen die Untere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauberatung zur Verfügung:
Kontakt zur Bauberatung
Weitere Informationen zum Bau-Turbo
Hier finden Sie Informationen zum Bau-Turbo vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für Privatpersonen, Umsetzer (Kommunen) und Unternehmen:
Informationen zum Bau-Turbo vom BundesministeriumDer Bau-Turbo in Warendorf - Grundsatzbeschluss und Leitlinien
Grundsatzbeschluss Stadt Warendorf
Der am 19.02.2026 rechtskräftig gewordene Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbos im Stadtgebiet Warendorf ist hier abrufbar:
Grundsatzbeschluss Anwendung Bau-TurboLeitlinien
Hier können Sie die Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbos im Stadtgebiet Warendorf herunterladen:
Leitlinien Anwendung Bau-TurboLaufende Beteiligungsverfahren
z.Zt. gibt es keine laufenden Beteiligungsverfahren
