Ausschnitt eines Stadtmodells als Symbolbild für die Stadtplanung

Bau-Turbo

Bau-Turbo

Aufgrund des in vielen urbanen Regionen bestehenden Mangels an (bezahlbarem) Wohnraum hat der Bundestag am 09. Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Seit dem Inkrafttreten des sogenannten „Bau-Turbos“ am 30. Oktober 2025 können Kommunen unter bestimmten Bedingungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen, um Wohnungsbau zu ermöglichen.

Auch die Stadt Warendorf befürwortet die Anwendung der neu eingeführten §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB. Der Rat der Stadt Warendorf hat hierzu am 19. Februar 2026 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst. Damit können Wohnungsbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen planungsrechtlich erleichtert und auf klassische Bauleitplanverfahren verzichtet werden.

Für die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB gelten die verbindlichen „Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbos in der Stadt Warendorf“. Diese legen fest, in welchen Gebieten eine Anwendung ausgeschlossen ist, welche städtebaulichen Anforderungen erfüllt sein müssen und welche Bedingungen mit einer Zustimmung verbunden werden. So schafft die Stadt klare Rahmenbedingungen und stellt zugleich eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher.

Bei Fragen zu einem konkreten Bauvorhaben und einer möglichen Anwendung des Bau-Turbos steht Ihnen die Untere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauberatung zur Verfügung:
Kontakt zur Bauberatung