Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Handwerkerparkausweis - Warendorf

Handwerkerparkausweis - Stadtgebiet Warendorf

Beschreibung

Mit dem Handwerkerparkausweis können Handwerksbetriebe während eines Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken:

  • im eingeschränktes Haltverbot/Zonenhaltverbot (Z. 286/290 StVO)
  • an Parkuhren
  • im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne zeitliche Begrenzung 
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Z. 325 StVO)

Voraussetzungen

  • Der Parkausweis wird nur für Firmenfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift in mindestens DIN A4 Größe ausgestellt.
  • Zulässige Gewerke sind u.a. Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schreiner etc.

Gültigkeit

Der Parkausweis ist ab Ausstellung eine Woche - max. zwei Jahre im Bereich der Stadt Warendorf gültig (nicht in Fußgängerzonen!). 

Gebühren

Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis ist gestaffelt. Sie beträgt für:

  • Bis eine Woche:  17,00 Euro
  • Bis einen Monat: 23,00 Euro
  • Bis drei Monate: 35,00 Euro
  • Bis ein Jahr: 92,00 Euro
  • Bis zwei Jahre: 173,00 Euro 

Antragstellung

Den Antrag auf Ausstellung eines Handwerkerparkausweises können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Antrag zum Download

Keine Leistungen gefunden.