Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Die Firma Vossko GmbH & Co. KG hat eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 WHG für eine Grundwasserentnahme aus den Förderbrunnen der Vossko GmbH & Co. KG, Ostbevern in der Gemeinde Ostbevern, Gemarkung Ostbevern, Flur 35, Flurstücke 105, 106, 107 und 108 beantragt. 

Die geplante Grundwasserentnahme soll mit folgenden Mengen erfolgen:              60 m3/Stunde
                                                                                                                                         1.400 m3/Tag 
                                                                                                                                   320.000 m3/Jahr

Da ein Zutagefördern von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 320.000 m3 beantragt worden ist, ist für das oben genannte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG vorzunehmen (§§ 5, 7 und 9 UVPG). Diese ist ab einer Entnahmemenge von 100.000 m3 jährlich erforderlich (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 und Anlage 1 Ziffer 13.3 UVPG).

Die überschlägige Vorprüfung des Einzelfalls vom 16.02.2024 (§§ 7 und 9 UVPG und § 1 Abs. 1 UVPG NRW) des geplanten Vorhabens durch die zuständige Untere Wasserbehörde des Kreises Warendorf hatte zum Ergebnis, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zumindest hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen, Boden und Landschaft haben kann. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist verpflichtend durchzuführen. Die Feststellung der UVP-Pflicht wird hiermit öffentlich bekannt gegeben (s. § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 UVPG).

Folgende Unterlagen werden öffentlich zugänglich gemacht und zur Einsicht ausgelegt:
1.  Erlaubnisantrag gemäß § 8 WHG 
2. Gutachten „Aquanta Hydrogeologie“ – Berechnung der Grundwasser-Neubildung
3. UVP-Bericht
4. Landwirtschaftliches Gutachten
5. Forstliche Beweissicherung
6. Landschaftspflegerischer Begleitplan
7. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
8. Befreiung nach § 67 BNatSchG

Das Grundwasser soll aus den vorhandenen Vertikalbrunnen mit den oben genannten Maximalmengen entnommen werden, um es zur Lebensmittelproduktion und im Wesentlichen zu Kühlzwecken und zur Reinigung der Produktionsanlagen am Standort der Vossko GmbH & Co. KG zu gebrauchen.

Der Antrag mit allen Gutachten, Plänen und weiteren Nachweisen bzw. Unterlagen, aus dem sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Vorhabens werden auf den Homepages der Gemeinde Ostbevern und der Stadt Warendorf zugänglich gemacht.

Weiterhin können die Unterlagen eingesehen werden auf der Internetseite Portal Beteiligung.NRW unter 

https://beteiligung.nrw.de/k/1020438

Die o. g. Unterlagen liegen im Rathaus der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich III 2. OG Raum 219, Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern während der Dienststunden

montags – freitags                       08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags                14:00 – 16:00 Uhr
donnerstags                                 14:00 – 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt für einen Monat und zwar in der Zeit vom 07.01.2026 bis 09.02.2026

Die o. g. Unterlagen liegen für den Zeitraum, der oben genannt ist, ebenfalls beim Landrat des Kreises Warendorf - Amt für Umweltschutz und Straßenbau - Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, Raum E2.110 oder E2.118 während der Dienststunden aus.  
dienstags – freitags                     08:00 – 12:00 Uhr     
dienstags– donnerstags              14:00 – 16:00 Uhr     

terminliche Absprache möglich unter der Telefonnummer 02581/53 6610

Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift (zu den genannten Zeiten) beim Landrat des Kreises Warendorf - Amt für Umweltschutz und Straßenbau - Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, Raum E2.110 oder E2.118 äußern.

Für die Bearbeitung der Einwendungen sind Vor- und Nachname, Anschrift und soweit möglich eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen also am 09.03.2026.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin behandelt (§ 73 Absatz 6 VwVfG)

Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG (anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen) sind bei der o. g. Stelle innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 

a) Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind

Die Auslegung der Antrags- und UVP-Unterlagen wird hiermit bekannt gegeben.

Rechtsgrundlagen:

WHG      Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes

UVPG    Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG NRW    Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen - Landesumweltverträglichkeitsgesetz

BNatSchG      Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz

VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz