Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Planunterlagen Bebauungsplan Wilhelmstraße/Bahnhofstraße


An der Kreuzung August-Wessing-Damm/Wilhelmstraße soll die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 m² ermöglicht werden. Dazu wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel/Lebensmitteldiscounter“ festgesetzt.

Das südöstlich angrenzende vorhandene Bestandsgebäude mit den dazugehörigen Nebenanlagen und Stellplätzen, welches derzeit von der Polizeiwache Warendorf genutzt wird, soll im Bestand erhalten und entsprechend planungsrechtlich abgesichert bleiben. Zur Verbesserung der Parkplatzsituation am Bahnhof soll auf dem derzeitigen Park-and-Ride-Platz südlich der Bahnhofstraße die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses planungsrechtlich ermöglicht werden.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch die erforderliche 36. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen. Mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel/Lebensmitteldiscounter“ und eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Parkdeck/Parkhaus“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung dargestellt.

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 die Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB der o.g. Verfahren beschlossen.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 07.07. bis 17.08.2025 online eingesehen werden können. 

Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben. Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 - Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).