Am 09.07.2025 hat die Stadt Warendorf eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens Nr. 1.32 „Tiny-Häuser Holtrupstraße“ und dem geplanten Vermarktungskonzept zur Entwicklung des im städtischen Eigentum befindlichen Blockinnenbereich zwischen Holtrup- und Kappellenstraße zu einer Tiny/Mikrohaussiedlung durchgeführt. Die Veranstaltung fand in der Aula des Alten Lehrerseminars in der Freckenhorster Straße 43 statt.
Die Veranstaltung ist dabei auf große Resonanz bei allgemein interessierten Bürgern, aber auch bei potenziellen zukünftigen Bewohnern und auch professionellen Akteuren im Segment der Tiny- bzw. Mikrohäuser gestoßen. Sowohl während der Veranstaltung als auch im Anschluss erfolgte ein reger Austausch mit den Mitarbeitern der Stadt und auch untereinander zwischen den Teilnehmern.
Das Ziel der Stadt Warendorf ist die Schaffung eines Best-Practice-Projekts sowohl in Bezug auf diese noch relativ neue Bauform/Gebäudetypologie als auch für eine erfolgreiche und sich behutsam in einen bestehenden Blockinnenbereich einfügende Nachverdichtung.
Im Rahmen der kommenden Vermarktung der Grundstücke wird ein Investor gesucht. Seitens der Stadt ist entweder eine Vergabe an eine Baugruppe oder an einen einzeln auftretenden Investor denkbar.
Die Bewerberinnen und Bewerber können ein Konzept für die Bebauung und Erschließung der gesamten Fläche erarbeiten. Zur Auswahl eines geeigneten Bewerbers bzw. einer geeigneten Bewerbergruppe sollen die eingereichten Konzepte anhand eines noch festzulegenden Kataloges aus u. a. städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Kriterien bewertet werden. Die Vergabe der Grundstücke soll im Anschluss an die Bewerberin oder den Bewerber mit dem entsprechend der Kriterien besten Konzept erfolgen.
Interessentinnen und Interessenten sind eingeladen erste Vorkonzepte (gerne als handgezeichneter Entwurf) zu erarbeiten. Etwaige Abgabefristen im Rahmen der späteren Grundstücksvergabe werden auf Basis der Resonanz im weiteren Planungsverlauf festgelegt. So kann sichergestellt werden, dass insbesondere die Findung von Baugruppen, die entsprechend Zeit benötigt, ermöglicht wird.
Die spätere Vergabe der Grundstücke wird dann durch die Stadt im Rahmen von Erbbaurechtsverträgen erfolgen.
Im Vergabeverfahren werden Baugruppen, einzeln auftretende Investoren und Erschließungsträger gleichbehandelt. Hier gilt: das anhand der durch die Stadt festgelegten Kriterien beste Konzept kann die Fläche pachten. Auf Basis der eingereichten Konzepte sind Detailanpassungen im Bebauungsplan möglich. Die Laufzeit der Erbbaurechtsverträge steht noch nicht abschließend fest, es werden aber mindestens 30 Jahre sein.
Es ist seitens der Stadt Warendorf aus organisatorischen und ressourcentechnischen Gründen nicht möglich in Vorleistung zu treten und die Erschließung herzustellen, um im Anschluss Grundstücke einzeln und direkt zu vermarkten. Im Zuge der Herstellung der Erschließung ist es somit nötig, dass ein sogenannter Erschließungsvertrag abgeschlossen wird, in dem insbesondere geregelt wird, wie die Straße hergestellt wird. Dies ist lediglich zwischen der Stadt und einem Vertragspartner möglich und kann nicht mit mehreren Einzelinteressenten erfolgen.
Auf dem Weg zum fertigen Konzept bietet das Amt Stadtplanung Unterstützung an:
Hanna Hackelbusch (02581 54-1622) und Nathanael Stolte (02581 54-1625)
E-Mail: stadtplanung@warendorf.de)

