Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Fördermöglichkeiten von GAK-Kleinprojekten


Akteure, die ein Projekt in einer der beteiligten Kommunen umsetzen möchten, können sich auch im Jahr 2026 auf die begehrten GAK Kleinprojekt-Fördermittel bewerben.  Mit dem Förderprogramm GAK-Kleinprojekte können vorrangig investive Maßnahmen mit einer Gesamtprojektsumme von maximal 20.000€ leicht umgesetzt werden. Diese Projekte können eine 80%-Förderung von maximal 16.000€ erhalten, der Antragsteller trägt die verbleibenden 20% Eigenanteil. 

Die Region 9Plus im Kreis Warendorf darf Projekte in den neun beteiligten Kommunen Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst und den vier Ortsteilen von Warendorf unterstützen, die im Kalenderjahr 2026 realisiert werden. 

Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterentwicklung der Region dienen und einen öffentlichen Mehrwert über das Eigeninteresse bzw. über die originären Aufgaben der Antragsstellenden hinaus aufweisen, indem es z. B. öffentlich zugänglich/nutzbar ist. Von der Förderung ausgeschlossen sind Einzelförderungen energetischer Maßnahmen und Energiegewinnungsanlangen (z. B. PV-Anlagen). 

Das Förderangebot richtet sich u.a. an Vereine, Institutionen, Privatpersonen und gemeinnützigen Unternehmen sowie Kleinstunternehmen, die zur Grundversorgung der Region beitragen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsunternehmen sowie Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen. 

Seit 2019 profitieren bereits 125 Projekte in der Region 9Plus von dieser Fördermöglichkeit. Der Förderaufruf erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage durch das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. 9Plus im Kreis Warendorf e.V. 

Interessierte melden sich bitte direkt bei den Regionalmanagerinnen Pia Weischer (0151 - 648 681 88) und Sophia Lemm (0157-369 722 94) oder per E-Mail unter kontakt@9pluswaf.de. Sie informieren über die Förderung und begleiten die Projektträger nach der Beschlussfassung bei der Durchführung des Projektes. Die Frist zur Antragseinreichung ist der 20.02.2026.