Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird der Flussverlauf der heutigen Ems im innerstädtischen Bereich von Warendorf durch das Projekt „Neue Ems West“ umgestaltet. Dabei werden Teile des bestehenden, jedoch derzeit planungsrechtlich nicht abgesicherten, Grabelandes für die Herstellung der Sekundäraue, der Randsenke und der Wegeverlegung des Emsradweges im Norden sowie der linearen Geländemodellierung im Süden des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Östlich an das bisherige Grabeland angrenzend konnten seitens der Stadt Warendorf zusätzliche Flächen erworben werden, sodass die Möglichkeit besteht, die Flächen neu zu ordnen und planungsrechtlich entsprechend als Kleingartenanlage zu sichern.ach der Erarbeitung der Entwurfsunterlagen erfolgte im März und April 2024 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Die während dieser Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.06.2024 beraten. Aufgrund der hierbei vorgenommenen Planänderungen fasste der Ausschuss den Beschluss, eine erneute, beschränkte öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der erneuten, beschränkten öffentlichen Auslegung sollen Stellungnahmen nur zu den in der Planzeichnung, im Begründungstext mit Umweltbericht rot markierten Änderungen und Ergänzungen vorgetragen werden. Die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Planstand vom 12.02.2024 stellen sich wie folgt dar:
• Anpassung der Zweckbestimmung des sonstigen Sondergebietes
• Ergänzung der textlichen Festsetzung 7.2 zur Mindestanforderung der Pflanzqualität
In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung der Planunterlagen in der Zeit vom 01.07.2024 bis 14.07.2024 im Internet unter „Bebauungspläne im Verfahren“ erfolgt. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, Stellungnahmen über das o.g. Beteiligungsportal oder per E-Mail abzugeben. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 – Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, erfolgen. Dort liegen die Planunterlagen zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich aus.
Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).

