Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für das genannten Verfahren beschlossen.
In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung der Planunterlagen in der Zeit vom 01.07.2024 bis 04.08.2024 im Internet unter „Flächennutzungsplan“ erfolgt. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, Stellungnahmen über das o.g. Beteiligungsportal oder per E-Mail abzugeben. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 – Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, erfolgen. Dort liegen die Planunterlagen zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich aus.
Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).

