Die fünf Kriterien
Als Voraussetzung zur Verleihung des Titels ,,Fairtrade-Stadt" muss Warendorf folgende Kriterien erfüllen:
1. Ratsbeschluss
Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet werden. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben.
- Am 19.12.2014 hat der Rat den entsprechenden Beschluss gefasst.
2. Steuerungsgruppe
Es wird eine lokale Steuerungsgruppe aus Vertretern verschiedener Zielgruppen gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert.
- Die lokale Steuerungsgruppe hat sich am 17.02.2014 gebildet.
3. Fairtrade-Produkte im Sortiment
In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants werden Fairtrade-Produkte ausgeschenkt.
- Die Mindestanzahl an Einzelhandelgeschäften (mindestens 8) und Gastronomiebetrieben (mindestens 4) wird errreicht.
4. Zivilgesellschaft
In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fairtrade-Produkte angeboten und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.
- Die Mindestanzahl an Kirchengemeinden (mindestens 1), Schulen (mindestens 1) und Vereinen (mindestens 1) wird ebenfalls erreicht.
Kirchengemeinde St. Laurentius
Städtische Kita Zwergenland in Einen
5. Medien
Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“.
- Die Glocke und die "Westfälischen Nachrichten "berichten regelmäßig über die Aktivitäten der Steuerungsgruppe".
