2 Reiterinnen im Wald

Gesetzliche Regelungen zum Reiten in Wald und Flur

Gesetzliche Regelungen: Reiten in Wald und Flur

Reitroute

Grundsätzlich ist das Reiten in NRW auf allen gekennzeichneten Wegen und öffentlichen Wegen erlaubt. Im Kreis Warendorf gilt zudem, dass das Reiten auch auf allen privaten Wegen im Wald zum Zweck der Erholung zugelassen ist.
Mit folgenden Ausnahmen: in Naturschutzgebieten gelten gesonderte Regelungen und im Waldgebiet westlich Einen und in Bockholts Busch in Neuwarendorf – dort ist das Reiten nur auf den öffentlichen Wegen erlaubt.
Auf Wander-, Sport- und Lehrpfaden und -wegen und abseits von Wegen ist das Reiten untersagt.

 

Reitkennzeichen erforderlich:

In Warendorf gilt für das Reiten in der Landschaft oder im Wald zudem eine Kennzeichnungspflicht – ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes, gültiges Reitkennzeichen (Kosten: um 30,50 € pro Jahr).

Für Kurzurlauber werden Reitkennzeichen für 5 € ausgeliehen.