Verkehrsrechtliche Anordnungen
Beschreibung
Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird gemäß § 45 StVO benötigt, sobald Arbeiten den Straßenverkehr beeinträchtigen. Die Anordnung wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt und legt fest, wie der Verkehr während der Arbeiten geregelt werden muss, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Voraussetzungen
- Schulungsnachweis zur Sicherung von Arbeitsstellen/ MVAS-Nachweis
Gebühren
Die Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle ist gestaffelt. Sie beträgt 16,00 € bis 196,00 €, je nach Dauer und Komplexität des einzureichenden Verkehrszeichenplans.
Antragstellung
Den Antrag einer verkehrsrechtlichen Anordnung können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Beantragen Sie daher Ihre verkehrsrechtliche Anordnung rechtzeitig.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
Für folgende Nutzungsarten fallen ab der Dauer von mehr als sechs Werktagen zusätzlich Sondernutzungsgebühren an:
- Bauzäune
- Baubuden
- Gerüststellung
- Containerstellung
- Arbeitswagen
- Baumaschinen
- Materiallagerungen
Dazu ist ein zweiter Antrag für eine Genehmigung der Sondernutzung zu stellen.
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