Parkerleichterung für Ärzte
Beschreibung
Als Ärztin oder Arzt können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Praxis oder ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung regelmäßig Hausbesuche machen und/oder Notdiensteinsätze leisten.
Mit der Parkerleichterung können Sie in folgenden Bereichen parken:
- im eingeschränktes Haltverbot/Zonenhaltverbot (Z. 286/290 StVO)
- an Parkuhren
- im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne zeitliche Begrenzung
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Z. 325 StVO)
- in Fußgängerzonen während der Ladezeiten
Voraussetzungen
- Es muss ein dringender Krankenbesuch stattfinden, oder
- das Fahrzeug muss regelmäßig für Notdiensteinsätze benötigt werden, oder
- es müssen mindestens 100 Hausbesuche pro Quartal durchgeführt werden (ein Nachweis ist von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vorzulegen), oder
- die Praxis wird in der Altstadt von Warendorf geführt und es wird nicht über einen privaten Stellplatz verfügt.
Gültigkeit
Der Parkausweis ist ab Ausstellung ein Jahr im Bereich der Stadt Warendorf gültig.
Gebühren
Die Gebühr für die Parkerleichterung beträgt 35,00 €.
Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung einer Parkerleichterung können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
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