Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Ausnahmegenehmigung von der Schutzhelmtragepflicht

Ausnahmegenehmigung Schutzhelmtragepflicht

Beschreibung

Nach § 21 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Tragen von Schutzhelmen Pflicht. Von dieser Pflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Voraussetzungen

Die Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht ist nur zulässig, wenn

  • das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und
  • die  antragstellende Person zwingend auf das Führen eines Kraftrades angewiesen ist

Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 29,00 €

Antragstellung

Den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Benötigte Unterlagen

  • Es wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Beantragen Sie daher Ihre Ausnahmegenehmigung rechtzeitig.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

Weitere Infos, Rechtsgrundlagen und Downloads

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