Ausnahmegenehmigung - Gurtanlegepflicht
Beschreibung
Nach § 21 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen während der Fahrt vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein. Von dieser Pflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Voraussetzungen
Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn
- das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und/ oder
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Gebühren
Die Gebühr für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 29,00 €
Antragstellung
Den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Benötigte Unterlagen
- Es wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Beantragen Sie daher Ihre Ausnahmegenehmigung rechtzeitig.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
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