Befahren gesperrter Straßen
Beschreibung
Straßen, die für Fahrzeuge allgemein oder für einzelne Fahrzeugarten (z. B. Lkw) gesperrt sind, dürfen von diesen nicht befahren werden. Besteht ein begründetes Interesse, eine gesperrte Straße im Einzelfall dennoch zu befahren, kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Voraussetzungen
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt sein:
- Es muss ein triftiger Grund vorliegen, die Straße zu befahren
Gültigkeit
Der Parkausweis ist ab Ausstellung max. ein Jahr im Bereich der Stadt Warendorf gültig.
Gebühren
Die Gebühr für die Parkerleichterung beträgt 35,00 €.
Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung einer Parkerleichterung können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen, Beantragen Sie daher Ihre Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
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