Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Ausnahmegenehmigung Befahren gesperrter Straßen

Befahren gesperrter Straßen

Beschreibung

Straßen, die für Fahrzeuge allgemein oder für einzelne Fahrzeugarten (z. B. Lkw) gesperrt sind, dürfen von diesen nicht befahren werden. Besteht ein begründetes Interesse, eine gesperrte Straße im Einzelfall dennoch zu befahren, kann hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Voraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt sein:

  • Es muss ein triftiger Grund vorliegen, die Straße zu befahren

Gültigkeit

Der Parkausweis ist ab Ausstellung max. ein Jahr im Bereich der Stadt Warendorf gültig. 

Gebühren

Die Gebühr für die Parkerleichterung beträgt 35,00 €.

Antragstellung

Den Antrag auf Ausstellung einer Parkerleichterung können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen, Beantragen Sie daher Ihre Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

Weitere Infos, Rechtsgrundlagen und Downloads

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