Standesamtliche Trauung
Ihr erster Ansprechpartner für Hochzeiten
Es ist etwas sehr Schönes, wenn zwei Menschen entscheiden, zu heiraten.
Das bedeutet, sie wollen für immer zusammen sein.
Dafür müssen diese zwei Menschen ihre Hochzeit beim Standesamt anmelden.
Wir erklären Ihnen, wie man eine Hochzeit beim Standesamt in Warendorf anmeldet.
Hier erfahren Sie alles Wichtige dazu.
Wer kann in Warendorf heiraten?
In Warendorf dürfen alle Menschen heiraten.
Es ist egal, wo sie wohnen.
Es ist auch egal, welche Staatsangehörigkeit sie haben.
Aber: Es gibt eine Prüfung, ob man heiraten darf.
Diese Prüfung ist bei jedem Menschen anders.Wo meldet man sich, wenn man heiraten will?
Sie möchten heiraten?
Dann müssen sie sich zuerst anmelden.In Warendorf können sie sich beim Standesamt anmelden.
Das geht, wenn sie oder ihr Partner in Warendorf wohnen.
Es ist egal, ob es der Hauptwohnsitz oder ein Nebenwohnsitz ist.
Die Anmeldung zum Heiraten ist 6 Monate gültig.
Wenn sie an einem bestimmten Tag heiraten wollen:
Reservieren sie den Termin so früh wie möglich.
Sie können bis zu 12 Monate vorher einen Termin reservieren.
Wenn nur eine Person die Hochzeit anmeldet,
braucht diese eine Vollmacht vom Partner.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis.
Sie können die Vollmacht unten auf der Website herunterladen.Welche Regeln müssen beachtet werden?
Jeder darf heiraten.
Sie müssen 18 Jahre alt sein.
Sie müssen bei klarem Verstand sein.
Sie dürfen nicht schon verheiratet sein.Welchen Namen nimmt man durch die Hochzeit an?
Ein Ehename ist ein Name, den beide Ehepartner tragen können.
Aber sie müssen das nicht.
In der Ehe gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Namen:
1. Jeder behält seinen Namen.
Wenn die Ehepartner nichts bestimmen, behält jeder seinen Namen von vor der Hochzeit.
Das kann der Geburtsname oder ein anderer Name sein.
2. Ein gemeinsamer Ehename.
Die Ehepartner können zusammen entscheiden, dass einer ihrer Geburts- oder Familiennamen der Ehename wird.
Dann tragen beide diesen Namen.
3. Ein Doppelname.
Wenn einer der Partner den anderen Namen als Ehename nimmt, kann der andere seinen eigenen Namen davor oder dahinter setzen.
Das nennt man Doppelname.
Man kann den Namen auch später noch ändern.
Es gibt keine Frist dafür. Das bedeutet, es gibt kein Datum, bis wann das passieren muss.Wann kann man heiraten?
Bitte rufen sie das Standesamt an, wenn sie einen Termin vereinbaren möchten.
Das Standesamt versucht, ihre Wünsche für den Termin zu erfüllen.Welche Unterlagen brauchen sie?
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Zuerst brauchen sie einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Sie müssen sicherstellen, dass ihr Ausweis noch gültig ist.
Dann brauchen sie eine besondere Urkunde.
Diese Urkunde heißt: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Diese Urkunde beweist, wo und wann sie geboren wurden.
Sie können die Urkunde beim Standesamt bekommen, wo sie geboren wurden.
Dort müssen sie eine Gebühr bezahlen.
Wenn sie nicht in Warendorf wohnen:
Dann brauchen sie noch eine weitere Urkunde.
Sie heißt: Aufenthaltsbescheinigung oder erweiterte Meldebescheinigung.
Diese Urkunde zeigt, wo sie jetzt wohnen.
Sie bekommen die Urkunde beim Standesamt Ihres Wohnortes.
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren und jetzt geschieden sind:
Dann brauchen sie die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe.
Das ist eine Urkunde, die zeigt, dass sie geschieden sind.
Wenn Ihr Ehepartner gestorben ist:
Dann brauchen sie die Sterbeurkunde ihres letzten Ehegatten.
Wenn sie gemeinsame minderjährige Kinder haben:
Dann brauchen sie die Geburtsurkunde ihres Kindes oder ihrer Kinder.
Alle Urkunden, die mit Ereignissen in Warendorf zu tun haben:
Zum Beispiel ihre Geburt oder eine vorherige Ehe in Warendorf.
Für diese Ereignisse brauchen sie keine zusätzlichen Urkunden.
Das Standesamt Warendorf hat diese Informationen schon.Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen einige Dokumente vorlegen:
Jede ausländische Mitbürgerin und jeder ausländische Mitbürger braucht eine Geburtsurkunde.
Auf der Geburtsurkunde müssen die Namen der Eltern stehen.
Diese Geburtsurkunde muss auf Deutsch sein.
Ein vereidigter Dolmetscher muss die Übersetzung machen.
Außerdem sind folgende Dinge nötig:
Der Reisepass muss immer dabei sein.
Es wird auch eine erweiterte Meldebescheinigung verlangt.
Die Meldebescheinigung bekommt man beim Einwohnermeldeamt.
Zusätzlich wird manchmal noch ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland benötigt.
Oder ein Dokument, das den aktuellen Familienstand zeigt.Wenn Sie unsicher sind, welche Dokumente sie brauchen, fragen sie uns.
Sie können uns anrufen oder persönlich vorbeikommen. Wir helfen gerne. Vor allem in diesen Fällen:Wenn einer der beiden Personen schon einmal verheiratet war.
Wenn beide Personen Kinder zusammen haben.
Wenn mindestens eine der beiden Personen aus einem anderen Land kommt.
Wenn mindestens eine der Personen, die heiraten möchte, nicht in Deutschland geboren ist.Kosten für das Heiraten im Standesamt
Wenn zwei Menschen im Standesamt heiraten wollen, müssen sie Geld bezahlen.
Dieses Geld ist für die Trauung. Das heißt, sie zahlen dafür, dass sie offiziell als Ehepaar anerkannt werden.Hier finden Sie eine Übersicht der standesamtlichen Gebühren.
Anmeldung der Eheschließung Prüfung der Ehefähigkeit 40,00€
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00€
Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen Standesamt als das, welches die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen hat 40,00€
Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen Standesamt als das, welches die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen hat, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 € Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn deutsches Recht zu beachten ist 40,00€
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00€
Benutzung der Personenstandsbücher
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Ehe-, Geburten- oder Sterberegister10,00€
Auskunft aus einem Register 6,00€
Erteilung einer Personenstandsurkunde 10,00€
Erteilung jeder weiteren gleichen und gleichzeitig ausgestellten Personenstandsurkunde 5,00€
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung 9,00€
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften (z.B. Wiederannahme des
Geburtsnamens)21,00€
Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt 21,00€
Eheschließung Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 66,00€
Eheschließung außerhalb der Amtsräume des Rathauses 40,00€
