Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Hundeangelegenheiten Einfache Sprache

Hier geht es um Dinge, die mit Hunden zu tun haben.

In Nordrhein-Westfalen gibt es ein Gesetz für Hundebesitzer.
Dieses Gesetz enthält viele Regeln für das Halten von Hunden.
Wenn du einen Hund hast, musst du diese Regeln kennen.
So sorgst du für ein gutes Zusammenleben mit anderen Menschen.

Eine Regel ist, dass du deinen Hund bei der Stadt anmelden musst.
Wenn dein Hund groß ist,
über 40 cm hoch oder schwerer als 20 kg,
musst du ihn bei einer besonderen Behörde anmelden.
Das ist die Ordnungsbehörde der Stadt Warendorf.

Das Gesetz teilt Hunde in vier Kategorien ein:
1. Kleine Hunde.
2. Große Hunde.
3. Bestimmte Rassen von Hunden.
4. Gefährliche Hunde.

Je nach Kategorie gelten verschiedene Regeln.
Diese Regeln musst du kennen, bevor du einen Hund hältst.
Alle Hunde müssen so gehalten und geführt werden,
dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere sind.

Es gibt auch eine Regel für das Mitführen von Hunden an bestimmten Orten.
In Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen, öffentlichen Plätzen, Parks,
bei Veranstaltungen und in öffentlichen Gebäuden
müssen Hunde an der Leine geführt werden.

  • Kleine Hunde

    Leinen-Pflicht für Hunde

    Hunde müssen an die Leine   
    - In Fußgängerzonen und Einkaufsbereichen
    - Auf Straßen und Plätzen, wo viele Menschen unterwegs sind
    - In Grünanlagen, wie Parks oder Gärten, die von einer Mauer oder Zaun umgeben sind
    - Auf Kinderspielplätzen
      Aber es gibt auch Bereiche, die extra für Hunde zum Spielen ohne Leine da sind.

    Bei Veranstaltungen mit vielen Menschen müssen Hunde auch an der Leine sein. Zum Beispiel bei:
    - Versammlungen
    - Umzügen
    - Volksfesten

    In öffentlichen Gebäuden müssen Hunde auch an der Leine sein. Zum Beispiel in:
    - Schulen
    - Kindergärten

  • Große Hunde

    Große Hunde

    Ein großer Hund ist mindestens 40 cm groß.
    Oder er wiegt mindestens 20 kg.

    Was sie brauchen, um einen großen Hund zu halten

    Sie müssen ihren Hund bei der Ordnungsbehörde anmelden.
    Das ist eine Behörde in deiner Stadt oder Gemeinde.
    Sie brauchen einen Sachkundenachweis.
    Das bedeutet, sie müssen zeigen, dass sie sich gut um den Hund kümmern können.
    Sie können das mit einem Zertifikat von einem Fachmann oder einer Fachfrau zeigen.
    Oder ein Tierarzt oder eine Tierärztin, den oder die die Tierärztekammer benannt hat, kann das bestätigen.
    Sie brauchen ein Führungszeugnis, um zu zeigen, dass sie vertrauenswürdig sind.
    Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund.
    Ihr Hund muss einen Mikrochip haben.

    Regeln für das Halten großer Hunde

    Sie müssen ihren Hund an der Leine führen:
    in Fußgängerzonen und Haupt-Einkaufsgebieten.
    Und in Parks, Gärten und Grünanlagen, die eingezäunt sind.
    Dazu gehören auch Spielplätze.
    Es gibt spezielle Bereiche für Hunde.
    Dort darf der Hund frei laufen.
    Bei Veranstaltungen mit vielen Menschen, müssen sie ihren Hund auch anleinen.
    Das gilt auch in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
    Wenn sie in der Stadt auf Gehwegen oder auf Plätzen unterwegs sind, führen sie den Hund an der Leine.

  • Hunde bestimmter Rassen

    Für einige Hunde-Rassen
    muss man eine Erlaubnis haben.

    Warum braucht man eine Erlaubnis?
    Diese Hunde können sehr stark sein.
    Sie brauchen besondere Aufsicht.

    Wo bekommt man die Erlaubnis?
    Bei einer Behörde in deiner Stadt oder Gemeinde.

    Was braucht man für die Erlaubnis?
    - Sie müssenmindestens 18 Jahre alt sein.
    - Sie dürfen keine Straftaten begangen haben. Das zeigt ein Dokument:
      das Führungszeugnis.
    - Sie müssen zeigen, dass sie sich gut um Hunde kümmern können. Das zeigt der Nachweis der Sachkunde.
    - Sie brauchen eine Versicherung für den Hund. Sie heißt Tierhalterhaftpflichtversicherung.
    - Der Hund muss einen Mikrochip haben.
    - Der Hund braucht einen Platz zum Leben. Der Platz muss sicher sein. Der Hund darf nicht weglaufen können.

    Regeln für die Haltung von diesen Hunden:
    - Der Hund darf ihr Grundstück nicht ohne ihre Erlaubnis verlassen.
    - Der Hund muss an die Leine. Draußen immer.
    - In Mehrfamilienhäusern muss der Hund auch an die Leine.
    - Der Hund muss manchmal einen Maulkorb tragen. Aber es gibt Ausnahmen.
      Wenn der Hund eine Prüfung besteht, braucht er vielleicht keinen Maulkorb.

    Wer darf den Hund ausführen?
    - Personen über 18 Jahre.
    - Diese Personen müssen körperlich fit sein.
    - Sie müssen wissen, wie man sich um Hunde kümmert.