Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Stadtentwicklungsausschuss

Stadtentwicklungsausschuss

In der Ratssitzung am 12.11.2020 wurde beschlossen, einen Stadtentwicklungsausschuss zu bilden.

  • Mitglieder und Sitzungen 

    Dem Ausschuss gehören 17 Mitglieder an sowie einem Mitglied mit beratender Stimme. Neben den gewählten Ratsmitgliedern können auch "sachkundige Bürger" für den Ausschuss benannt werden. Dies trifft aktuell auf 5 Mitglieder zu.

    Die aktuellen Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden. 

  • Aufgaben und Kompetenzen

    Seine Aufgaben sind in der Zuständigkeitsordnung festgelegt und umfassen folgende Punkte:

    • Beiträge nach BauGB und KAG
    • Stadtentwicklung
    • Begleitung der Erstellung von
      - Flächennutzungsplänen
      - Bebauungsplänen
    • Anregung und Beratung von städtebaulichen Satzungen
    • Denkmalausschuss im Sinne des §23 (2) Denkmalschutzgesetz

    Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet über Verträge und Vergaben von Aufträgen über Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen, deren Auftragswert 100.000 € überschreitet, aus dem Zuständigkeitsbereich der Ämter 60 (Bauverwaltung), 61 (Stadtplanung) und 65 (Hochbauamt).

    Diese Aufträge werden im Zusammenhang mit

    • Bauleitverfahren
    • städtebaulichen Rahmenplanungen
    • Planung und Ausführung von Hoch- und Tiefbauvorhaben

    nach Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss durch die Verwaltung erteilt.

    Im Bauleitplanverfahren beschließt der Ausschuss abschließend über

    • die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der "Träger öffentlicher Belange" (z.B. Landesämter)
    • die Annahme des Planentwurfes
    • die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.

    Er dient ebenfalls als Schlichtungsgremium gem. §13 der städtischen Gestaltungssatzung.