Elf Osterfeuer sind für dieses Jahr in Warendorf und den Ortsteilen angemeldet. Wichtig: bei den Anmeldungen für die Osterfeuer gibt es seit 2024 eine Änderung. Während in der Vergangenheit so gut wie jeder ein Osterfeuer anmelden durfte, ist dieses nun nur noch Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen vorbehalten.
Osterfeuer sind sogenannte Brauchtumsfeuer. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich lediglich dann, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden. Diese Veranstaltungen dürfen also weiterhin durch Landjugenden, Schützenvereinen o.ä. durchgeführt werden, nicht jedoch von Privatpersonen.
Bei Brauchtumsfeuern handelt es sich um Veranstaltungen, die jedermann öffentlich zugänglich sein müssen. Ein Osterfeuer dient der Brauchtumspflege, nicht der Beseitigung von Pflanzenabfällen.


