Seit einer Woche sind die Abgabebescheide 2025 bei den Eigentümern von Grund- und Gewerbegrundstücken. Vor allem die Neuberechnung der Grundsteuer steht dabei im Mittelpunkt des Interesses: insbesondere der Begriff „aufkommensneutral“ führt zu vielen Nachfragen in diesen Tagen.
Mit der Reform der Grundsteuer, die seit 2025 in Kraft ist, ergeben sich für viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Änderungen bei der Berechnung ihrer Steuerlast. Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist die sogenannte "Aufkommensneutralität".
Der Begriff "aufkommensneutral" bedeutet, dass die Reform der Grundsteuer in ihrer Gesamtheit nicht zu einer höheren oder niedrigeren Steuereinnahme für die Kommunen führen soll. Das Gesamtsteueraufkommen aus der Grundsteuer bleibt demnach nach der Reform in etwa gleich – es wird lediglich anders verteilt.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Durch die Neuberechnung soll eine gerechtere und transparentere Grundlage geschaffen werden, ohne dass Kommunen mehr oder weniger Geld zur Verfügung haben als zuvor. Dadurch sollen ungerechtfertigte Belastungen für einzelne Gruppen vermieden werden. Grund für die Neuberechnung ist dabei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.18. Das Bundesverfassungsgericht hat darin die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt.
Obwohl die Reform insgesamt aufkommensneutral ist, bedeutet das nicht, dass jede einzelne Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks für Wohn- oder Gewerbenutzung genau die gleiche Steuer wie vorher zahlt. Einige werden eine höhere Grundsteuer entrichten müssen, während andere entlastet werden. Diese Unterschiede entstehen durch die neue Berechnungsgrundlage, die sich an aktuellen Grundstückswerten und weiteren Faktoren orientiert.

