Bebauungsplan Nr. 6.04 „Kiebitzfeld“
Im Norden des Ortsteiles Einen sollen durch das laufende Bauleitplanverfahren entlang des Grünen Markenweges zusätzliche Flächen für Wohnbebauung planungsrechtlich ermöglicht werden. Hierzu wurde bereits der seit dem 19.07.2022 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 6.03 „Westlich Grüner Markenweg“ als 1. Bauabschnitt aufgestellt, der östlich an den Grünen Markenweg und nördlich an das bestehende Wohngebiet Im Esch angrenzt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung eines 2. Bauabschnittes, der nördlich an den 1. Bauabschnitt anschließen soll, wurde am 01.07.2021 durch den Rat der Stadt der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6.04 "Westlich Grüner Markenweg 2" gefasst und das Verfahren bis jetzt vorangetrieben.
Durch die am 10.07.2025 durch den Rat der Stadt beschlossene Erweiterung des Geltungsbereiches und Einbeziehung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 6.03 „Westlich grüner Markenweg“ können im Zuge dieses Verfahrens auch im ersten Bauabschnitt inhaltliche Anpassungen zur Flexibilisierung der zukünftig zulässigen Bebauung erfolgen. Der Rat der Stadt hat am 10.07.2025 in Anlehnung an den Namen der seit dem 09.09.2024 im 1. Bauabschnitt durch die Stadt abgenommenen Straße zudem die Änderung des Titels in „Kiebitzfeld“ beschlossen.
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6.03 „Westlich Grüner Markenweg“
Der seit dem 19.07.2022 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 6.03 "Westlich Grüner Markenweg" wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens festgestellt, dass die durch die BauGB-Novelle in 2017 eingeführten Verfahrenserleichterungen gem. § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind und daher unangewendet bleiben müssen.
Im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellte Bestandspläne, die nicht innerhalb der Jahresfrist des § 215 BauGB gerichtlich angegriffen worden sind, bleiben rechtskräftig und anwendbar. Da der Bebauungsplan Nr. 6.03 mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 19.07.2022 in Kraft getreten ist, ist die Jahresfrist bereits abgelaufen und der Verfahrensfehler somit nach derzeitiger Rechtsauffassung unbeachtlich. Ob diese Rechtsauffassung jedoch dauerhaft Bestand haben wird, ist derzeit unklar, da dies maßgeblich von möglichen zukünftigen Rechtsprechungen abhängt.
Um den Grundstückseigentümern gesichert dauerhafte Planungssicherheit garantieren zu können, soll der Bebauungsplan Nr. 6.03 parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.04 aufgehoben werden. Auswirkungen des Aufhebungsverfahrens auf die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben in der Übergangszeit bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 6.04 bestehen nicht.
Frühzeitige Beteiligungen
Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 sowohl den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.04 als auch den Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6.03 angenommen und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch gefasst.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 08.09.2025 bis 12.10.2025 online eingesehen werden.
Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben. Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie der Stadt Anregungen und Bedenken zur Planung mitteilen. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr), außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.
Informationsveranstaltung
Die Stadt Warendorf lädt zudem am Montag, den 08.09.2025 um 18:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den Mehrzweckraum (Raum 9) der Wilhelm-Achtermann-Schule Einen im 1. OG ein (nur über Treppen erreichbar), Bartholomäusstraße 17, 48231 Warendorf ein.
Bei diesem Termin haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern und Fragen stellen. Eine Anmeldung vorab wird zur besseren Planbarkeit begrüßt (per E-Mail an Nathanael.Stolte@warendorf.de oder telefonisch unter 02581-54 1625).

