Symbolbild Hausbauplanung mit Zollstock, Zange und Grafik

Bauordnung und Bauantrag Einfache Sprache

Bauordnung und Bauantrag

Sie möchten etwas bauen...

Unsere Bauberatung beantwortet Ihre ersten Fragen.
Das kostet nichts und Sie müssen sich nicht festlegen.
Nutzen Sie das Online-Formular um Kontakt mit uns aufzunehmen. (Nicht in Einfacher Sprache)

Sie können Ihre Fragen zum Bauen schon stellen,
bevor Sie offiziell den Bauantrag einreichen.
Das nennt man Bauvoranfrage.
Diese Anfrage kostet Geld.

Wenn Sie ein Gebäude bauen oder verändern wollen,
das unter Denkmalschutz steht,
ist es wichtig, dass Sie auch die Denkmalschutz-Behörde informieren.
Sie müssen Ihre Bauantrags-Dokumente drei Mal einreichen:
Einmal für die normale Baubehörde.
Einmal für die Denkmalschutz-Behörde in Warendorf.
Einmal für den LWL in Münster.

Das macht das Verfahren schneller.

Hinweis:
Für besondere Gebäude oder Nutzungsräume
wie Lagerhallen, Gaststätten oder Bürogebäude
braucht man oft zusätzliche Unterlagen.

Brauchen Sie Informationen zu Genehmigungen
wegen Umwelt- und Lärmschutz für Ihr Bauvorhaben?
Hier müssen sie sich melden:
Bekanntmachungen zu Immissionsschutzverfahren des Kreises Warendorf 

 

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