Zum Schutze der Altstadt bleibt – wie aus den Vorjahren bekannt - in der Warendorfer Altstadt das Verbot zum Abbrennen von Raketen und Böllern bestehen.
Es ist gesetzlich in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) festgeschrieben, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Aufgrund der alten Bausubstanz in der Innenstadt von Warendorf gilt das Verbot aus § 23 Abs. 1 1.SprengV damit auch für die Warendorfer Altstadt.
Die Stadt Warendorf appelliert an die Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Gäste, dieses Verbot einzuhalten und verweist auf die guten Erfahrungen und das positive Echo der vergangenen Jahre.
Auch in diesem Jahr werden am Marktplatz und an den Eingängen zur Altstadt entsprechende Banner aufgestellt und Plakate aufhängt.

