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Die Stadt als Vollstreckungsbehörde

Aufgabe und Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde

Einen immer größer werdenden Umfang nehmen die Tätigkeiten der Stadt Warendorf als Vollstreckungsbehörde in Anspruch. Diesem Umstand wurde dadurch Rechnung getragen, dass ab 2013 die Vollstreckungstätigkeiten in einem eigens dafür eingerichteten Team erledigt werden.

Die Vollstreckungstätigkeit ist nicht nur auf die Forderungen der Stadt Warendorf beschränkt. Im Rahmen der Amts- und Vollstreckungshilfe werden auch öffentlich-rechtliche Forderungen anderer Gemeinden und berechtigter Gläubiger durch die Vollstreckungsbehörde vollstreckt.

Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde werden sowohl durch den Außendienst, die Vollziehungsbeamtin und die Vollziehungsangestellten, als auch durch den Innendienst wahrgenommen. Hauptaufgabe des Außendienstes ist es, die vollstreckbaren Forderungen durch Sachpfändungen zu realisieren. Im Innendienst geschieht dies durch Forderungspfändungen, Immobiliarvollstreckung und seit dem 01.01.2013 auch durch die Abnahme der Vermögensauskunft (mit der die Eintragung sowohl in das Vermögensverzeichnis, als auch in das Schuldnerverzeichnis verbunden sein kann).

Im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit ist die Vollstreckungsbehörde auch für die Vollstreckung in den Gemeinden Beelen und Ostbevern zuständig (Innen- und Außendienst). Weitere Kooperationen sind mit der Stadt Sassenberg und der Gemeinde Everswinkel vereinbart. Hier bezieht sich die Kooperation auf die dort durchzuführenden Außendiensttätigkeiten.

Kontakt

Elmar Bornefeld
Tel.: 02581 54-1200
Fax: 02581 54-2900
E-Mail

Matthias Rose

Matthias Rose
Tel.: 02581 54-1210
Fax: 02581 54-2210
E-Mail