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Haushalt & Bewirtschaftung

Der Haushaltsplan als rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft

Der Haushaltsplan gilt als rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Er beinhaltet die Zusammenstellung der geschätzten Erträge und Einzahlungen und geplanten Aufwendungen und Auszahlungen eines Haushaltsjahres. Der Haushaltsplan bildet die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden.

Aufwendungen und Auszahlungen

Erst mit der Verabschiedung durch den Rat ist die Verwaltung ermächtigt, nicht aber verpflichtet, die veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten. Dabei dürfen die Aufwands- und Auszahlungsansätze nur in Ausnahmefällen überschritten werden (über- und außerplanmäßíge Aufwendungen/Auszahlungen). Derart verbindlich sind dagegen die im Haushaltsplan veranschlagten Ertrags- und Einzahlungsansätze nicht. Ihre Veranschlagung soll u.a. die Art und Weise der Finanzierung der Aufwendungen und Auszahlungen sichtbar machen.

Die Budgetberichterstattung: Kernstück des Controllings

Die Ausführung des beschlossenen Haushalts bzw. die unterjährige Bewirtschaftung obliegt den budgetverantwortlichen Sachgebieten und wird durch Erstellung von Budgetberichten dargestellt. Die Budgetberichterstattung ist die Grundlage der internen Haushaltssteuerung und ist damit auch ein Kernstück des Controllings. Sie besteht in der Gegenüberstellung der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung zu dem in Budgets geplanten Haushalt. Die aus dem Budgetbericht erkennbaren Abweichungen sind die Grundlage für notwendige Gegenmaßnahmen oder steuernde und lenkende Eingriffe der Verwaltungsleitung. Die zweimal jährlich erstellten Budgetberichte werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.

Haushaltsplanentwurf 2024

Bürgermeister Peter Horstmann hat in der Sitzung des Rates der Stadt Warendorf am 15.12.2023 den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 eingebracht.

Download: Haushaltsplanentwurf 2024

Die Rede von Bürgermeister Peter Horstmann zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2024 ist auf dem städtischen YouTube-Kanal veröffentlicht.

Download: Präsentation Einbringung Haushaltsplanentwurf 2024

Der Beschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2024 soll in der Ratssitzung am 21. März 2024 gefasst werden.

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Bewirtschaftung

Das Berichtswesen

Unverzichtbare Voraussetzung für die Delegation von Budgetverantwortung ist ein aussagefähiges Berichtswesen. Das Ziel des Berichtswesens besteht darin, der Verwaltungsführung und dem Rat regelmäßig Informationen über den Vollzug und die voraussichtliche Entwicklung des Budgets und der Maßnahmenplanung zu liefern, um daraus einen aktualisierten Gesamtüberblick über den Stand und die Entwicklung der städtischen Haushaltswirtschaft zu erhalten, damit ggf. ein rechtzeitiges Gegensteuern bei Abweichungen und unvorhergesehenen Entwicklungen ermöglicht wird.

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Budgetbericht Mai 2023

Budgetbericht August 2022

 

 

 

 

Kontakt

Elmar Bornefeld
Tel.: 02581 54-1200
Fax: 02581 54-2900
E-Mail

Sarah Petermann
Tel.: 02581 54-1202
Fax: 02581 54-2900
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