Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch

Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken haben in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.

Bei Fragen für Grundbesitz in Warendorf ist das Finanzamt Warendorf unter der dafür eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02581/924-1959 von Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen bietet zudem www.grundsteuer.nrw.de

Eine Übersicht zu wichtigen Fristen bietet zudem ein Informationsblatt des Finanzamts Warendorf

Zudem informiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund zur Reform der Grundsteuer und den daraus resultierenden Aufgaben der Erklärungspflichtigen.

Das Video finden Sie hier