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Dienstleistung
Hilfe zum Lebensunterhalt bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Beschreibung | Leistungsberechtigt sind nach § 27 Sozialgesetzbuch, Zwölfter Teil (SGB XII.), 3. Kapitel Personen, die befristet erwerbgemindert sind und die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können. |
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Lebenslage(n) | soziale Notlage |
Formular(e) | Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Sozialhilfe |
Mitarbeiter/-innen | Engbert, Sandy Jürgens, Maria Mareczek, Frank Rose, Anja |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Soziales |