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Neufassung der Gestaltungssatzung: Photovoltaik- und Solaranlagen

Übersichtsplan Gestaltungssatzung

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die Neufassung der für die Altstadt geltenden Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung regelt das Bauen und Verändern von Bauten im historischen Stadtkern und somit auch die Verwendung von Solar-Dachziegeln und die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Zwar erleichtert die neue Satzung den Einsatz regenerativer Energien, jedoch ist auch das Denkmalrecht zu beachten. Das Denkmalschutzgesetz erfordert eine Abstimmung, wenn es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal handelt oder wenn die Maßnahme in der Nachbarschaft eines oder mehrerer Denkmäler geplant ist.

Wenn Sie in der Altstadt eine Photovoltaik-/Solaranlage errichten möchten, setzen Sie sich daher bitte frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Warendorf in Verbindung, um abzuklären, ob eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.  Falls eine solche Erlaubnis notwendig ist, werden Sie dort auch gerne zur denkmalrechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer PV-Anlage beraten. Die zuständigen Ansprechpartner sind Peter Goebel und Sören Siebe.

Kontakt

Sören Siebe
Tel.: 02581 54-1615
E-Mail


Die Gestaltungsatzung der Stadt Warendorf können Sie hier abrufen.