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Auf einen Blick...

Amtliche Vordrucke und Formulare auf einen Blick finden Sie hier:
Formulare und Vordrucke Bauportal NRW

Baugenehmigung, Bauvoranfrage, großer Sonderbau

Vor Einreichung des Bauantrages kann zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen ein sogenannter "Vorbescheid" beantragt werden. (Antrag auf Vorbescheid oder auch Bauvoranfrage, gebührenpflichtig)

Für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung (z.B. Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Schulen) können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach den Bestimmungen der BauO NRW besondere Anforderungen gestellt werden. Hierbei handelt es sich um das umfassendste Baugenehmigungsverfahren. Auch "Antrag auf großer Sonderbau" genannt.

Wichtiger Hinweis für Bauantragsverfahren denkmalgeschützter Gebäude:
Bei Bauanträgen denkmalgeschützter Gebäude ist die Untere Denkmalbehörde (UDB) im Benehmen mit dem LWL Münster zu beteiligen.
Zur Verfahrensbeschleunigung ist es deshalb notwendig, zwei Ausfertigungen der Antragsunterlagen zusätzlich für die Beteiligung der o.g. Behörden zum Bauantrag einzureichen.

Formular: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, großer Sonderbau

vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Grundsätzlich wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, insbesondere für Wohngebäude, durchgeführt. Hierbei beschränkt sich die Prüfung nur auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den wichtigsten Punkten. Die bautechnische Prüfung (Standsicherheit, Brandschutz) entfällt, kann jedoch auf Antrag durch die Bauaufsichtsbehörde durchgeführt werden.

Formular: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Anzeige referenzielles Baugenehmigungsverfahren

Formular: referenzielles Baugenehmigungsverfahren

Formular: Nutzungsänderungsanzeige

Genehmigungsfreistellung

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bedarf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von

1. Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3
2. sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie
3. Nebengebäude und Nebenanlagen für Gebäude nach Nr. 1 und Nr. 2

keiner Baugenehmigung, wenn die Erschließung des Grundstückes gesichert ist und für das Bauvorhaben weder eine Abweichung nach §69 BauO NRW noch eine Befreiung nach §31 BauGB erforderlich ist.

Im Wege der Genehmigungsfreistellung sind der Stadt Warendorf gleichwohl Bauvorlagen vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen einzureichen.

Formular: Genehmigungsfreistellung

Bauantrag Werbeanlage

Soweit eine geplante Werbeanlage nicht genehmigungsfrei ist, bedarf diese einer bauaufsichtlichen Genehmigung. Der Bauantrag mit seinen Bauvorlagen muss eine vollständige Beurteilung aller für die Prüfung des Vorhabens relevanten Fragestellungen durch die Genehmigungsbehörde ermöglichen.

Formular: Bauantrag Werbeanlage

Grundstücksteilung

Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde und darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauONRW oder den aufgrund der BauONRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, wird ein entsprechendes Zeugnis (sog. "Negativzeugnis") benötigt.

Formular: Grundstücksteilung

Beseitigung von Anlagen

Nicht genehmigungsbedürftig ist die Beseitigung von
-genehmigungsfreien Anlagen nach § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018,
-freistehenden Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und
-sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist mind. einen Monat zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Warendorf schriftlich durch die Bauherrin/den Bauherrn mittels unten angezeigtem Antragsformulars anzuzeigen

Der Anzeige muss bei nicht freistehenden Gebäuden eine Bestätigung einer/s qualifizierten Tragwerksplaners/in über die Standsicherheit der/des angrenzenden Gebäude/s beigefügt werden. Die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch eine/n qualifizierte/n Tragwerksplaner/in zu überwachen.
Weitere Informationen dazu sind aus dem angefügten Merkblatt ersichtlich.

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 62 (3) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)

Formular: Beseitigung von Anlagen
(Anlage 6 und 6.1)

Merkblatt zur Beseitigung von baulichen Anlagen

Baubeschreibung

Mit der Baubeschreibung sind allgemeine Angaben hinsichtlich der beabsichtigten Bauausführung vorzunehmen, die die Genehmigungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens benötigt.

Formular: Baubeschreibung

Betriebsbeschreibung Gewerbliche Anlagen

Mit der Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen sind ausführliche Angaben hinsichtlich des geplanten Gewerbes vorzunehmen, die insbesondere u.a. Angaben zu Betriebszeiten, Arbeitsabläufen, Sozialeinrichtungen und dem Immisionsschutz enthalten müssen. Diese Betriebsbeschreibung dient neben der Genehmigungsbehörde weiteren Behörden zur Abgabe von Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren.

Formular: Betriebsbeschreibung Gewerbliche Anlagen

Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen

Mit der Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben sind der Genehmigungsbehörde ausführliche Angaben darüber zu machen, dass das konkrete Bauvorhaben auch tatsächlich einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient.

Formular: Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen

Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung

Soweit von bauaufsichtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, kann die Zulassung über einen begründeten Abweichungsantrag erfolgen. Soweit von Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung befreit werden soll, ist ein  begründeter Befreiungsantrag notwendig.

Formular: Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung

Protokoll einer Artenschutzprüfung

Bei Bauvorhaben in Gebieten mit älteren Bebauungsplänen, aber auch bei Einzelbauvorhaben z.B. im Außenbereich muss eine Artenschutzprüfung erfolgen (Umsetzung ER-Artenschutzbestimmungen).

Formulare:

Protokoll einer Artenschutzprüfung A
oder
Protokoll einer Artenschutzprüfung B

Antrag auf Abgeschlossenheit

Zur Bildung von Wohnungseigentum wird beim Grundbuchamt unter anderem eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit und eine von der Baubehörde genehmigte Bauzeichnung (Aufteilungsplan) benötigt.

Formular: Antrag auf Abgeschlossenheit

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. §7 Abs. 4 Nr. 2 und §32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 19.03.1974 finden Sie hier.

Akteneinsicht aus dem Bauaktenarchiv der Stadt Warendorf

Sofern Bau- bzw. Archivakten der Stadt Warendorf durch Dritte eingesehen oder hieraus beispielsweise Fotokopien oder digitale Kopien gefertigt werden sollen, ist eine Einwilligung durch die Eigentümerin/den Eigentümer erforderlich. Bitte beachten Sie, dass hierbei Gebühren anfallen.

Formular: Vollmacht zur Akteneinsicht

Formular: Antrag auf Akteneinsicht aus dem Bauaktenarchiv

Brandschutznachweis BauO NRW 2018

Als Brandschutz werden die Schutzmaßnahmen bezeichnet, welche die der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen. Auch die Rettung von Lebewesen sowie wirkungsvolle Löscharbeiten bei einem 'Brand gehören zum Brandschutz.In den Bauordnungen wird dem Thema besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Hierbei geht es um Bauvorschriften, welche im Falle eines Brandes Fluchtmöglichkeiten bieten oder es geht um die Beschaffenheit von Bauteile, damit sie im Brandfall möglichst lange Bestand haben.

Formular: Brandschutznachweis BauO NRW 2018 

Bauen im Außenbereich / Eingriffs- und Kompensationsbilanzierung

Das Erteilen einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben im Außenbereich setzt voraus, dass die neu bebauten und versiegelten Flächen für die Natur und Landschaft auszugleichen sind.

Entsprechend § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt das Bauen im Außenbereich einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Es muss dafür eine Ausgleichsbilanzierung zur Kompensation von Inanspruchnahme der Außenbereichsflächen durchgeführt werden.
Info: Übersicht "Warendorfer Modell"

Dazu dient das Formular „Eingriffs- und Kompensationsbilanzierung “, welches einem Bauantrag für ein Bauvorhaben im Außenbereich beizufügen ist. In einem Lageplan des Baugrundstückes sind dazu die geplanten Ausgleichsmaßnahmen darzustellen. Das Formular und der Lageplan werden an die zuständige Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf zur Beteiligung weitergeleitet. Das Amt für Planung und Naturschutz des Kreises gibt dann seine Stellungnahme zum Bauvorhaben ab, welche Bestandteil der Baugenehmigung in Form von Nebenbestimmungen wird.

Formular: Eingriffs- und Kompensationsbilanzierung

Weitere Informationen / Nützliches