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Soziales Wohnen & Beratung

Mieter von Sozialwohnungen benötigen einen Wohnberechtigungsschein
Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen benötigen einen Wohnberechtigungsschein

Viele Menschen in Warendorf können sich eine teure Wohnung auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt nicht leisten. Alleinstehende, Alleinerziehende, Ehepaare, kinderreiche Familien, Ältere und Personen mit Behinderungen sind deshalb auf den Bezug einer bezahlbaren, öffentlich geförderten Sozialwohnung unbedingt angewiesen.

Damit auch nur Bedürftige in den Genuss der günstigen Mieten kommen, benötigen die Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS genannt.

Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung

Wer eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss

  • volljährig sein
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine mindestens auf ein Jahr
    befristete Aufenthaltserlaubnis (etc.) für das Bundesgebiet besitzen
  • über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das die festgelegten
    Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylverfahren befinden, können keine Sozialwohnungen beziehen.


Kontakt

Tanja Blanke

Tanja Blanke
Tel.: 02581 54-1640
Fax: 02581 54-2640
E-Mail

Marlies Affhüppe

Marlies Affhüppe
Tel.: 02581 54-1641
Fax: 02581 54-2641
E-Mail