Obdachlosigkeit
Immer mehr Einzelpersonen, aber auch Familien, verlieren aufgrund von Räumungsurteilen des Amtsgerichtes ihren angemieteten Wohnraum. Durch Vermittlung wird zunächst versucht, neue Wohnmöglichkeiten im Verwandten- und Bekanntenkreis oder bei anderen Vermietern zu finden. Sofern anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten nicht bestehen, müssen die Räumungsschuldner in städtische Obdachlosenunterkünfte untergebracht werden. Auch besteht die Möglichkeit, obdachlos werdende Personen in die bisherigen Wohnungen wiedereinzuweisen.
Die Stadt Warendorf verfügt über 7 Obdachloseneinrichtungen, für die Benutzung sind nach dem einschlägigen Satzungsrecht Gebühren zu zahlen.
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