Wohnbauförderung & Wohngeld
Wohnbauförderung
Ziele der Wohnungsbauförderung sind die
- ausreichende Wohnungsversorgung und die
- Schaffung breit gestreuten Eigentums für weite Kreise der Bevölkerung.
Die ausreichende Wohnraumversorgung soll vor allem für die sozial schwächeren Wohnungssuchenden, also besonders für kinderreiche Familien, junge Ehepaare, Alleinerziehende, ältere Menschen und Schwerbehinderte, sichergestellt werden. Die zinsgünstigen öffentlichen Baudarlehen haben das Ziel, die Mieten und Belastungen zu senken und unter dem Niveau der freifinanzierten Wohnungen zu halten.
Kontakt

Tanja Blanke
Tel.: 02581 54-1640
Fax: 02581 54-2640
E-Mail
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der auf Antrag
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims oder
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
gewährt wird.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt werden kann, hängt von der Anzahl der Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der Miete bzw. der Belastung ab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle führen gerne eine Berechnung durch, anhand derer ein möglicher Wohngeldanspruch ermittelt werden kann und nehmen einen Antrag auf.
Es ist auch möglich, Wohngeld im Online-Verfahren zu beantragen. Hierzu wird zunächst mit Hilfe des Wohngeldrechners ein möglicher Anspruch ermittelt. Daran schließt sich dann die Antragstellung an.
Hier geht es zum Wohngeldrechner.
Weitere Informationen zum Wohngeld sind erhältlich beim

Birgit Biermann
Tel.: 02581 54-1645
Fax: 02581 54-2645
E-Mail

Barbara Stafflage
Tel.: 02581 54-1646
Fax: 02581 54-2646
E-Mail

Jörg Stenkamp
Tel.: 02581 54-1644
Fax: 02581 54-2644
E-Mail
Weitere Informationen