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Obdachlosigkeit

Immer mehr Einzelpersonen, aber auch Familien, verlieren aufgrund von Räumungsurteilen des Amtsgerichtes ihren angemieteten Wohnraum. Durch Vermittlung wird zunächst versucht, neue Wohnmöglichkeiten im Verwandten- und Bekanntenkreis oder bei anderen Vermietern zu finden. Sofern anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten nicht bestehen, müssen die Räumungsschuldner in städtische Obdachlosenunterkünfte untergebracht werden. Auch besteht die Möglichkeit, obdachlos werdende Personen in die bisherigen Wohnungen wiedereinzuweisen.

Die Stadt Warendorf verfügt über 7 Obdachloseneinrichtungen, für die Benutzung sind nach dem einschlägigen Satzungsrecht Gebühren zu zahlen.

 

 

Kontakt

Tanja Blanke

Tanja Blanke
Tel.: 02581 54-1640
Fax: 02581 54-2640
E-Mail

Norbert Schmidt

Norbert Schmidt
Tel.: 02581 54-1647
Fax: 02581 54-2647
E-Mail


 

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