Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch

Führungszeugnisse

Beschreibung

Das Führungszeugnis ist persönlich zu beantragen. Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen vom Bundeszentralregister an Ihre Meldeanschrift geschickt. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigen, bringen Sie die Anschrift der Behörde zur Beantragung des Führungszeugnisses mit, da es vom Bundeszentralregister direkt zu dieser Behörde geschickt wird.

Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a), legen Sie bitte zur Beantragung eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass dieser ein derartiges Führungszeugnis benötigt, vor.

Gebühren 13,00€
Lebenslage(n) Firma gründen | betreiben
Schulzeit | Ausbildung
Nutzer/-in Einwohner
Schüler | Auszubildende
Unternehmer | Gewerbetreibende
benötigte Unterlagen Personalausweis oder Reisepass
Mitarbeiter/-innen Alle Bürgerangelegenheiten,
Gesetze und Verordnungen

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

Zurück